Um die Wirkung von lärmarmen Strassenbelägen bei tiefen Geschwindigkeiten zu ermitteln, misst das Bundesamt für Umwelt die Lärmbelastung und den Verkehr auf einigen Kantonsstrassen im Aargau. Die Messung und die temporäre Signalisation dienen einer Untersuchung und stehen in keinem Zusammenhang mit einer Temporeduktion.
Der Kanton Aargau setzt lärmarme Beläge seit 2012 im Innerortsbereich ein und nimmt beim systematischen Einsatz von lärmarmen Belägen eine führende Rolle ein. Um die Wirkung von lärmarmen Strassenbelägen bei tiefen Geschwindigkeiten zu ermitteln, werden im Auftrag des Bundesamts für Umwelt gezielte Messungen der Lärmbelastung und des Verkehrs durchgeführt.
Um einen Vergleich der Wirkung des lärmarmen Strassenbelags bei verschiedenen Geschwindigkeiten zu ermöglichen, wird während der Messung für zwei volle Tage (plus Auf- und Abbau am Vor- und Folgetag) die signalisierte Geschwindigkeit von Tempo 50 temporär auf Tempo 30 reduziert.
Die Messungen bestehen aus einer Aussenlärmmessung (Langzeitmessung bei Anwohnern) und einer automatisierten Verkehrszählung (Verkehrsaufkommen, -zusammensetzung und Geschwindigkeit) und werden im Juli 2020 über eine Messdauer von jeweils total zehn Tagen durchgeführt.
Die Auswahl der Messstandorte erfolgt nach Kriterien der Eignung für die akustische Belagsmessung. Die Messung und die temporäre Signalisation dienen einer Untersuchung und stehen in keinem Zusammenhang mit einer Temporeduktion. Die Resultate der Studie werden helfen, die Fragen nach einem allfälligen Zusatznutzen durch Temporeduktion auf lärmarmen Belägen zu beantworten.
Im Kanton Aargau sind folgende Strecken betroffen:
Aarau, Entfelderstrasse (K 108)
Brugg, Zurzacherstrasse (K 112)
Ehrendingen, Kantonsstrasse (K 282)
Küttigen, Bibersteinerstrasse (K 470)
Laufenburg, Hauptstrasse (K 456)
Safenwil, Köllikerstrasse (K 235)
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