ArbeitAargau reicht Initiative für Lohngleichheit ein
Von: mm/f24.ch
Gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Parteien und Frauenorganisationen reichte gestern ArbeitAargau 3'270 von den Gemeinden beglaubigte Unterschriften für seine Initiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau - jetzt!" bei der Aaragauer Staatskanzlei eingereicht. Die Initiative will, dass es bei der Lohngleichheit ernsthafte Anstrengungen und rasche Verbesserungen gibt und dass der Kanton Aargau wieder ein Fachstelle für Gleichstellung erhält.
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Verpflichtung zur Lohnanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, bringt eine der zentralen Forderungen der Gleichstellung nicht weiter: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Mit der laschen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes werde dieses Anliegen verschleppt. Die sozialpolitischen Folgen für die Bevölkerung seine gewichtig. Lohnungleichheit führe gemeinsam mit weiteren Faktoren zu mehr Altersarmut, tiefen Renten, schlechterer Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zu mehr Fachkräftemangel. Und nicht zuletzt führe Lohnungleichheit zu höheren Kosten für die Allgemeinheit bei den Sozialausgaben, um die finanziellen Lücken, die Lohnungleichheiten in einem Erwerbsleben hinterlassen, zu schliessen.
Lohnanalysen müssen heute erst ab 100 Mitarbeitenden durchgeführt werden, eine einmalige Durchführung bei Einhaltung reicht und Konsequenzen für Verstösse gibt es keine. Das Gesetz wird im Juli 2032 sogar ausser Kraft gesetzt («Sunset-Klausel»). Bis anschliessend analysiert sein wird, dass sich nichts geändert hat, soll also ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen, in dem Frauen Monat für Monat 18% oder 1'500 Franken ("erklärter" Lohnunterschied) respektive 8% oder 724 Franken ("unerklärter" Lohnunterschied) weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (Quelle: BFS).
Im Kanton Aargau gebe es zudem seit 2018 "aus Spargründen" keine Fachstelle für Gleichstellung mehr, die für die Bevölkerung, die Unternehmen, die Institutionen und die Vereine eine professionelle Gelichstellungsarbeit leisten müsste – wie es die UNO von den Kantonen fordert.
Die Initiative will, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen Lohnanalysen durchführen müssen. Unternehmen, die die Lohnanalysen nicht erfüllen, sollen auf geeignete Weise sanktioniert werden können. Eine Fachstelle für Gleichstellung brauche es, um die Anliegen der Gesellschaft im Kanton Aargau mit Blick auf Gleichstellungsfragen angemessen abzubilden und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetztes sicherzustellen.
Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat sahen angesichts bisheriger politischer Vorstösse zum Thema Lohngleichheit oder zum Erhalt der Fachstelle für Gleichstellung keinen Handlungsbedarf – das Thema Gleichstellung trete im Kanton Aargau an Ort, die in der Bundesverfassung garantierten Anliegen der Frauen würden auf die lange Bank geschoben, weshalb es diese Initiative brauche.
Die Unterschriftensammlung wurde am 14. Juni 2023 gestartet. Das Sammeln auf der Strasse und die Gespräche mit der Bevölkerung zeigten, dass die Anliegen der Initiative auf breite Zustimmung stösst.
Die Initiative wird unterstützt von den 18 MItgliedsverbänden von ArbeitAargau sowie der Gewerkschaft syna, der SP, den Grünen, den Mitte Frauen, dem Feministischen Streikkollektiv Aargau, dem Aargauischen Katholischen Frauenbund, frauenaargau, den Aargauischen Gemeinnützigen Frauenvereinen sowie der Frauenzentrale Aargau.
Der Initiativtext im Wortlaut
Es ist ein Gesetz im Sinne von § 78 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.00) zu erlassen, welches die Reduktion der negativen sozialpolitischen Auswirkungen von Lohndiskriminierung zum Ziel hat und die folgenden Grundsätze umsetzt:
1. Für eine wirksame Bekämpfung der negativen sozialpolitischen Auswirkungen der Lohnungleichheit unter den Geschlechtern sind folgende gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und umzusetzen:
• Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen gemäss Art. 13a ff. GlG (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) gilt für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber:innen mit Sitz im Kanton Aargau ab 50 Arbeitnehmer:innen;
• Die Einhaltung der Analysepflicht sowie die Einhaltung der Vorgaben werden von der zu schaffenden Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK) kontrolliert;
• Für den Fall des Verstosses gegen das Gebot der Lohngleichheit unter den Geschlechtern sind geeignete Sanktionen vorzusehen.
2. Der Kanton Aargau betreibt eine Fachstelle für Gleichstellung, welche die Gleichstellung der Geschlechter, die Diversität in der Gesellschaft und den Schutz vor Diskriminierung fördert sowie als zentrale Kontroll- und Meldestelle für Verstösse gegen die Lohngleichheit fungiert. Die Fachstelle ist organisatorisch der Staatskanzlei unterstellt und die Leitung der Fachstelle wird vom Regierungsrat gewählt.
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