Mit Beschluss vom 27. August 2019 hat der Grosse Rat dem Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV) vom 20. November 2014 zugestimmt.
Die WFV wurde von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ausgearbeitet, um dem Mangel an Fachärztinnen und -ärzten nachhaltig entgegenzuwirken und damit den steigenden Versorgungsbedarf zu decken.
Die Vereinbarung regelt einerseits die Beiträge der Standortkantone an die ärztliche Weiterbildung im eigenen Kanton und andererseits den Ausgleich der Beiträge unter den Kantonen.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist hat der Regierungsrat gegenüber dem Vorstand der GDK den Beitritt des Kantons Aargau zur WFV erklärt. Diese tritt nach Beitritt von achtzehn Kantonen in Kraft, aktuell wurde die Vereinbarung fünfzehn Kantonen ratifiziert.
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