Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau
Von: mm/f24.ch
Dieses Jahr sind im Aargau die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent.
Der Aargauer Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.
Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den dritten und vierten Adventssonntag (16. und 23. Dezember 2018) als bewilligungsfrei erklärt.
Gemeinden mit Ausnahmereglung
In den Gemeinden Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen können Verkaufsgeschäfte am zweiten und vierten Advent (9. und 23. Dezember) Mitarbeitende bewilligungsfrei beschäftigen.
Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (2. und 23. Dezember 2018) als bewilligungsfrei.
Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.
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