KSA bekommt mehrheitlich positives Feedback
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat und der Verwaltungsrat der Kantonsspital Aarau AG (KSA) liessen zusammen von der Firma PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ein Gutachten erstellen, um zu überprüfen, ob das KSA über die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen verfügt, die geplanten Investitionsvorhaben und die strategischen Herausforderungen bewältigen zu können.
Grossunternehmen
Die KSA AG ist ein Grossunternehmen mit einem Umsatz von knapp 650 Millionen Franken und über 4'400 Mitarbeitenden. Mit 28'327 stationären Fällen, 512'412 ambulanten Konsultationen im Jahr 2017 und Leistungsaufträgen in der spezialisieren und hochspezialisierten Medizin gilt das KSA als Zentrumsspital mit Endversorgercharakter.
Es ist eines der fünf grössten Zentrumsspitäler der Schweiz und verfügt über eine starke, überregionale Positionierung. Das KSA steht vor grossen strukturellen und finanziellen Herausforderungen und plant in den nächsten Jahren bauliche Investitionen in der Grössenordnung von rund 600 Millionen Franken.
Das KSA gehört zu 100 Prozent dem Kanton Aargau. Der Regierungsrat hat deshalb gemeinsam mit dem KSA-Verwaltungsrat bei der Firma PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die strukturellen und finanziellen Auswirkungen der im Zusammenhang mit dem Spitalneubau geplanten Grossinvestitionen beurteilen zu können.
Bericht vermittelt Expertenblick von aussen
Das PwC-Gutachten dient Regierungsrat und KSA-Führung als Ergänzung zu den bisherigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen. Es leuchtete schwerpunktmässig unter anderem folgende Aspekte vertieft aus: "Zielerreichung und Angemessenheit der Eigentümerstrategie"; "Finanzielle Situation und Produktivität", "Investitionen/Neubau"; "Finanzierung und Risiken" und "Strategischer Ausblick".
"Das PwC-Gutachten liefert einen Expertenblick von aussen", erläutert Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Franziska Roth Ziel und Zweck des Auftrags: "Er analysiert die finanzielle, organisatorische, betriebliche und angebotsspezifische Ausgangslage des Kantonsspitals Aarau und zeigt unternehmerisch-strategische Stossrichtungen für die Weiterentwicklung und Positionierung auf, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Grossinvestitionen."
Zehn Themenfelder zum KSA untersucht
Die PwC-Experten untersuchen in ihrem Bericht zum KSA zehn Themenfelder im Zusammenhang mit den Herausforderungen, Chancen und Risiken, die sich aus der Entwicklung des Gesundheitswesens ergeben.
- Das KSA sollte seine Rentabilität auf eine EBITDA-Marge von mindestens 10 Prozent steigern können, um die betriebliche Entwicklung und die Trag- und Finanzierbarkeit der geplanten Investitionsvorhaben nachhaltig sicherstellen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, genügen die sich aus dem Neubauvorhaben ergebenden Optimierungseffekte alleine nicht. Es braucht weitere Massnahmen zur Effizienzsteigerung, die konsequent umzusetzen sind.
- Die PwC-Experten erachten das vom KSA geplante Neubauprojekt als finanziell tragbar; dies unter der Voraussetzung, dass das KSA seinen anspruchsvollen Businessplan einhalten kann.
- Für die Erreichung der finanziellen Ziele sind die Entwicklung und Präzisierung einer klaren Unternehmens- und Angebotsstrategie sowie deren Umsetzung unabdingbar notwendig.
- Am Endversorgerstatus des KSA soll festgehalten werden.
- Um die hoch gesteckten Ziele zu erreichen, braucht es Veränderung und dementsprechend eine Führung mit hoher Umsetzungsstärke. Die PwC-Experten stellen in ihrem Bericht Reorganisations- und Handlungsbedarf fest für die oberste Führungsstruktur des KSA sowie den weiteren Aufbau und die Weitentwicklung von entsprechenden Managementinstrumenten.
- Bezüglich Eigentümerstruktur zeigt das PwC-Gutachten mehrere Varianten auf. Dazu gehören die Optionen "Weiterführung der heutigen kantonalen Trägerschaft", "Teilverkauf mit der Ausgabe einer Volksaktie" sowie "Totalverkauf an ein Privatspital".
- Eine unternehmerisch-operative Fusion der beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden steht für die PwC-Experten als Option nicht im Vordergrund. Gleiches gilt für die Integration des KSA in die Universitätsspital Nordwest AG.
- Das PwC-Gutachten bezeichnet "unternehmerische Flexibilität" als zentrales Element, damit sich das KSA zukunftsgerichtet positionieren kann. Es wird empfohlen, diesem Aspekt durch eine Lockerung der 70-Prozent-Regelung im Spitalgesetz (der Kanton muss mindestens 70 Prozent des Aktienkapitals halten beziehungsweise kann 30 Prozent veräussern) Rechnung zu tragen.
- Neben Angebotsstrategie und trägerschaftsspezifischen Aspekten wird im PwC-Gutachten auch der Zusammenarbeit mit weiteren Leistungserbringern eine grosse Bedeutung beigemessen. Diese sei nicht auf die Akutsomatik zu beschränken, sondern solle – im Sinne der integrierten Versorgung – auch Psychiatrien und Rehabilitationskliniken miteinschliessen.
- Die PwC-Experten empfehlen, den unternehmerischen Handlungsspielraum des KSA durch eine Anpassung der Eigentümerstrategie sicherzustellen.
Umsetzung der Erkenntnisse und Empfehlungen
Der Regierungsrat befasste sich in der zweiten Jahreshälfte 2018 im Zusammenhang mit gesundheitspolitischen Geschäften und Themen in mehreren Sitzungen mit dem PwC-Gutachten. Dabei wurden viele Aspekte, Erkenntnisse oder Empfehlungen aufgenommen, bereits umgesetzt oder weiterverfolgt. So setzte er sich zum Beispiel bei der Ausarbeitung der Anhörungsbotschaft zur Spitalgesetzreform mit der Organisation und Rechtsform der kantonseigenen Spitäler auseinander.
Der Regierungsrat sieht zudem durch das PwC-Gutachten seine Einschätzung bestätigt, dass für die künftige Weiterentwicklung und Positionierung des KSA Investitionsvorhaben beziehungsweise ein Neubauprojekt in der geplanten Grössenordnung notwendig und finanziell tragbar ist, sofern der Businessplan eingehalten werden kann. Um dies sicherzustellen, will er als Eigentümervertreter das strategische Controlling verstärken, insbesondere mit Fokus Einhaltung Businessplan und Bauvorhaben. Entsprechende Vorbereitungsarbeiten sind angelaufen.
Als weitere Konsequenz beschloss der Gesamtregierungsrat, die Eigentümergespräche zu intensivieren und neu viermal jährlich statt wie bisher zweimal jährlich durchzuführen. Zudem soll die Eigentümerstrategie bis zum 3. Quartal 2019 überarbeitet werden.
Festhalten am Endversorgerstatus
Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Autoren des PwC-Berichts, dass es für die Zukunft des KSA und für die Gesundheitsversorgung der Aargauer Bevölkerung wichtig ist, am Endversorgerstatus des KSA festzuhalten. In diesem Zusammenhang findet auch eine Überprüfung der Entschädigung für Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) statt.
Die Ausgestaltung dieser Entschädigung wird wegweisend für die Erteilung von Leistungsaufträgen im Rahmen der Spitalliste 2020 sein. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat die Spitalliste im Laufe des Sommers verabschieden wird.
Evaluation der strategischen Spitalführung
Der Regierungsrat beschloss, die strategische Führung des KSA einer Evaluation zu unterziehen. Diese richtete sich auf die künftigen Anforderungen und die damit verbundenen benötigten Kompetenzen aus.
Im Rahmen dieses Prozesses entschloss sich Verwaltungsratspräsident Konrad Widmer, seinen Rücktritt per Ende 2018 einzureichen. Im Moment läuft das Ausschreibungsverfahren. Es ist das Ziel, das Verwaltungsratspräsidium sowie weitere sich abzeichnende Vakanzen auf die Generalversammlung 2019 hin neu zu besetzen.
Regierungsrat begrüsst Einführung eines neuen Lohnsystems
Der Regierungsrat begrüsst, dass die KSA-Führung ein neues Lohnsystem entwickelt und eingeführt und mit allen Kaderärztinnen und Kaderärzten neue Arbeitsverträge abgeschlossen hat (f24.ch berichtete).
Die Chefärztinnen und -ärzte und Leitenden Ärzte des Kantonsspitals Aarau haben per 2019 ein neues Lohnmodell erhalten und die entsprechenden Verträge unterzeichnet. Der variable Teil des Lohnes ist nicht mehr mengenabhängig, sondern berücksichtigt Kosten und orientiert sich am Gesamtunternehmenserfolg. Zudem verzichtet das neue Modell gänzlich auf Honorargemeinschaften von Chefärzten und Leitenden Ärzten. Fehlanreize sind damit beseitigt. Der Gesamterfolg des Unternehmens und ein stärkeres Kostenbewusstsein rücken in den Fokus des Handelns.
Die neue Lösung soll sicherstellen, dass die Erfolgsbeteiligung auf die Zielerreichung des Unternehmens beziehungsweise der entsprechenden Organisationseinheiten ausgerichtet erfolgt und nicht mehr abrechnungstechnisch durch die Ärzteschaft beeinflusst werden kann. Das neue Lohnsystem lehnt sich damit an die in der Privatwirtschaft geltenden Modalitäten an.
GPK
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) wandte sich am 30. Oktober 2018 im Zusammenhang mit falschen Abrechnungen durch Chefärzte an Aargauer Spitälern mit einem Schreiben an den Regierungsrat.
Der Regierungsrat hat der GPK Ende 2018 unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen die verlangten Informationen und Unterlagen zukommen lassen und die entsprechenden Fragen beantwortet.
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