GR-Kommission unterstützt Beschaffung von Brandschutzausrüstungen
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) des Grossen Rats liess sich von den vorläufigen Ergebnissen des Submissionsverfahrens für die zentrale Beschaffung der Brandschutzbekleidungen für die Feuerwehren im Aargau und die entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsrats der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) überzeugen und stimmte der dazu notwendigen gesetzlichen Grundlage im Gebäudeversicherungsgesetz zu.
Die in Frage kommenden Ausrüstungen werden nun durch die EMPA und anschliessend im Brandhaus in Eiken geprüft, bevor der definitive Zuschlag erfolgen kann. Für die Gemeinden resultieren mit dieser zentralen Beschaffung durch die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erhebliche Kosteneinsparungen.
Die AGV vermietet diese Ausrüstungen an die Feuerwehren und stellt auch den Austausch und die Reparaturen sicher. Dieses Angebot ist für die Gemeinden und die Betriebsfeuerwehren freiwillig. Allerdings entfallen die Subventionen bei einem Verzicht auf diese Dienstleistungen.
Zusätzliche Versicherung der Aufräumkosten bleibt freiwillig
In der Sicherheitskommission wurde die Ausdehnung des Versicherungsobligatoriums auf die Aufräumkosten nach einem Schadenfall angeregt. Nach der Prüfung der Rechtslage und der Würdigung des internationalen Versicherungsabkommens verzichtete die Kommission auf einen entsprechenden Antrag. Die obligatorische Deckung der Aufräumkosten ist gegenwärtig auf zwölf Prozent der Schadensumme begrenzt. Freiwillig können auch höhere Aufräumkosten versichert werden.
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat sich an ihrer Sitzung vom 20. November 2020 einstimmig in zweiter Beratung für die Revision des Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrgesetzes ausgesprochen.
Die Vorlage wird voraussichtlich im Dezember 2020 im Grossen Rat behandelt.
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