Aargauer Regierung verabschiedet neue Leitsätze zur Alterspolitik
Von: mm/f24.ch
Die neuen Leitsätze zur Aargauer Alterspolitik bilden die Grundlage für die Gestaltung und Umsetzung der Alterspolitik. Die Alterung der Gesellschaft wird den Kanton und die Gemeinden in den nächsten Jahren vor Herausforderungen stellen. Die Leitsätze definieren die Handlungsfelder für die Gestaltung einer zukünftigen Alterspolitik.
Ziel der kantonalen Alterspolitik ist es, dass ältere Menschen ein angenehmes, eigenständiges Leben führen können. Die neuen Leitsätze zur Alterspolitik dienen der kantonalen Verwaltung als Orientierung. Die Leitsätze definieren thematische Bereiche und dazugehörige Massnahmen, die für die Alterspolitik relevant sind: Soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Sicherheit und Prävention, Erwerbs- und Freiwilligenarbeit, Wohnen und Mobilität sowie Beratung und Unterstützung.
Demografische Alterung der Gesellschaft
Die demografische Alterung ist eine Errungenschaft der Gesellschaft: Verbesserte Hygienebedingungen, medizinische Entwicklung, eine solide Gesundheitsversorgung, verteilter materieller Wohlstand und technischer Fortschritt haben das Leben der Bevölkerung verlängert. Die Menschen werden nicht nur älter, sondern gesünder älter.
Die Alterung wird die Gesellschaft und den Kanton Aargau in den nächsten Jahren stärker prägen. Gemäss Berechnungen der Abteilung Statistik (Departement Finanzen und Ressourcen) wird die Bevölkerung des Kantons Aargau in den nächsten dreissig Jahren von aktuell circa 703'000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf rund 905'000 Personen anwachsen.
Knapp zwanzig Prozent der Aargauer Bevölkerung sind über 65 Jahre alt; diese Altersgruppe wächst kontinuierlich. Bei den über 80-Jährigen zeichnet sich das grösste Wachstum ab; diese Personengruppe wird sich von heute 4,6 Prozent der Bevölkerung auf 11,1 Prozent im Jahr 2050 vergrössern.
Diese Entwicklung gilt es bei der Ausgestaltung der Alterspolitik zu beachten. Eine vorausschauende Planung und das zeitgerechte Bereitstellen der notwendigen Strukturen (zum Beispiel Unterstützungsdienste für Menschen zu Hause, Alterswohnungen) erlauben einen effizienten Umgang mit den bestehenden Ressourcen.
Enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Die Zuständigkeit für die praktische Umsetzung der Alterspolitik liegt bei den Gemeinden. Sie betreiben Anlauf- und Beratungsstellen für Altersfragen und gestalten die Alterspolitik. Zum Beispiel organisieren sie Mahlzeiten- und Fahrdienste, unterstützen Nachbarschaftshilfe oder informieren die Bevölkerung über existierende Angebote.
Der Kanton unterstützt die Gemeinden in der Bewältigung der alterspolitischen Fragen und setzt weiterhin auf gute Zusammenarbeit. Für März 2023 ist in Zusammenarbeit mit der Gemeindeammännervereinigung eine Veranstaltung zu den neuen Leitsätzen geplant.
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