Weiterhin zwei Impfdosen für alle Aargauer Impfwilligen
Von: mm/f24.ch
Der Kanton Aargau sieht derzeit keinen Anlass, seine Impfstrategie zu ändern. Er hat die neuen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) von dieser Woche zur Kenntnis genommen. Personen, die an Covid-19 erkrankt waren, erhalten im Kanton Aargau weiterhin zwei Impfdosen. Auch eine Abstufung nach Alter innerhalb der Restbevölkerung wird nicht weiter verfolgt. Zudem hat der Regierungsrat den Erotikbetrieben die Wiedereröffnungen zugestanden.
Der Kanton Aargau hält an seiner bisherigen Impfstrategie fest und verabreicht allen impfwilligen Personen zwei Impfdosen, selbst wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt an Covid-19 erkrankt waren. Eine entsprechende Empfehlung des BAG wurde sorgfältig geprüft. Es gibt aus Aargauer Sicht keinen zwingenden Grund, auf die Zweitimpfung zu verzichten. Zudem seien zahlreiche Fragen bei einer allfälligen Umsetzung und Dokumentation eines solchen Vorgehens ungeklärt. Ein Verzicht auf Zweitimpfungen zugunsten einer schnelleren Impfung der restlichen Bevölkerung sei nicht zielführend.
Keine weitere Abstufung nach Alter
Bereits im Januar 2021 hat die kantonale Impfkampagne kommuniziert, dass innerhalb der Zielgruppen 2 bis 4 und bei der Restbevölkerung keine Abstufung nach Alter stattfindet. Die Aargauerinnen und Aargauer haben sich seither auf dieses Vorgehen verlassen.
Nach der Impfung von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 1), dem Personal im Gesundheitswesen (Zielgruppe 2), Angehörigen von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 3) sowie Personen in Gemeinschaftseinrichtungen (Zielgruppe 4) erhalten alle Impfwilligen im Aargau gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung. Wer sich früher angemeldet hat, erhält auch weiterhin früher einen Termin.
Impftermine für die Restbevölkerung werden voraussichtlich im Mai 2021 vergeben. Die Vergabe von Terminen für die Zielgruppen 3 und 4 erfolgt noch im April 2021. Voraussetzung dafür ist aber, dass es zu keinen Lieferverzögerungen des Impfstoffs kommt.
Erotikbetriebe dürfen wieder öffnen.
Die mit Allgemeinverfügung am 18. Dezember 2020 als kantonale Zusatzmassnahme beschlossene Schliessung von Bordell- und Erotikbetrieben, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs läuft per 19. April 2021 aus und wird nicht verlängert.
Aufgrund verschiedener Lockerungsmassnahmen, die vom Bundesrat ausgehen und der schwierigen Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter erachtet es der Kantons-ärztliche Dienst als gerechtfertigt, die Allgemeinverfügung per 19. April 2021 auslaufen zu lassen und den Erotik- und Sexbetrieben, insbesondere den dort Arbeitenden, unter strikter Berücksichtigung von Schutzmassnahmen eine Perspektive zu geben. Es gelten somit die aktuellen Bundesregeln.
Erotikbetriebe dürfen wieder öffnen. Das Gastronomieangebot in Innenräumen sowie das Betreiben von Wellnesseinrichtungen am Standort von Erotikunternehmungen sind jedoch weiterhin nicht gestattet.
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