Aargauer Regierung kontra kantonale Klimaschutzinitiative
Von: mm/f24.ch
Die kantonale Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)" führt zu einer hohen Belastung des Staatshaushalts und die im Begehren formulierten Ziele sind kaum überprüfbar, so der Regierungsrat. Zudem investiere der Kanton schon heute und in den kommenden Jahren sehr viel in den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Der Regierungsrat lehnt die kantonale Klimaschutzinitiative deshalb ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.
Die im Juni 2020 eingereichte Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)" verlangt eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes: Jährlich sollen an mindestens drei Prozent der Gebäude energetische Erneuerungen mit Förderungen unterstützt werden. Zudem soll der Kanton so viele eigene Mittel für Förderungen einsetzen, dass die Bundesbeiträge gemäss CO₂-Gesetz für den Aargau gleich hoch sind wie die CO₂-Abgaben, die aus dem Kanton abfliessen. Die Zielsetzung der Initiative decke sich zwar mit zwei Stossrichtungen der kantonalen Energiestrategie energieAARGAU: der Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien bei Gebäuden. Trotzdem lehnt der Regierungsrat das Begehren aus verschiedenen Gründen ab.
Massiv höhere kantonale Mittel wären nötig
Der von den Initianten geforderte kantonale Mitteleinsatz für die vollständige Rückführung der CO₂-Abgaben in den Kanton Aargau sind laut Regierungsrat kaum planbar, da sich die Höhe dieser Mittel laufend verändere. Zudem werde die Umsetzung den Staatshaushalt stark belasten.
Aktuell könnten zusätzlich maximal 18,7 Millionen Franken pro Jahr mittels Förderungen in den Aargau zurückgeholt werden. Das gelte auch im Fall einer Annahme des CO₂-Gesetzes des Bundes anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021. Dafür müsste der Kanton aber – gemäss dem vom Bund vorgegebenen Schlüssel – massiv mehr eigene Mittel in die Förderung investieren: rund elf Millionen Franken pro Jahr gegenüber den 2,5 Millionen Franken, die im laufenden Förderprogramm vorgesehen sind. Zudem trage die von den Initianten lancierte Förderung von "Innovationen und Pilotprojekten" aufgrund der Bundesvorgaben nicht dazu bei, zusätzliche CO₂-Gelder in den Kanton zurückzuführen.
Die Zielsetzung der Initiative, jährlich drei Prozent des gesamten Gebäudebestands zu modernisieren, sei kaum mess- und steuerbar. Einerseits seien dazu finanzielle Anreize alleine nicht ausreichend. Andererseits könne heute im Rahmen einer Förderung zwar festgestellt werden, ob die entsprechende Massnahme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht das Gebäude als Ganzes. Damit sei eine Überprüfung der von den Initianten vorgesehenen Zielsetzung, die namentlich das ganze Gebäude betrifft, mit den aktuellen Datengrundlagen nicht möglich. Ausserdem werde die Zielerreichung mit der Zeit immer unrealistischer, je mehr Bauten modernisiert oder ersetzt würden. Dies, weil sich die geforderten drei Prozent pro Jahr gemäss Initiative auf den gesamten Gebäudebestand beziehen und nicht auf die Anzahl Gebäude, die noch zu modernisieren seien.
Aargauer Klimaschutz heute
Der Kanton investiert bereits heute und in den kommenden Jahren sehr viel in den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Der Regierungsrat unterstützt das Abkommen von Paris, das Ziel "Netto Null bis 2050" und – wie der Bundesrat und die anderen Kantone – das neue CO₂-Gesetz des Bundes. Mit dem auch vom Grossen Rat bestätigten Entwicklungsschwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung, der energieberatungAARGAU und dem Förderprogramm Energie im Gebäudebereich hat der Kanton laut dem Regierungsrat bereits griffige und wirkungsvolle Instrumente zur Hand, um die energie- und klimapolitischen Herausforderungen anzupacken. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die kantonale Klimaschutzinitiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»