Aargauer Sekundarstufe II bis Ende Februar im Fernunterricht
Von: mm/f24.ch
Die Coronavirus-Lage im Kanton Aargau hat sich in den letzten Tagen bezüglich Fallzahlen, Reproduktionswert und Belastung des Gesundheitssystems weiter entspannt. Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor durch die Auswirkungen der neuen Virus-Mutationen. Als Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Lage beziehungsweise Reduktion der Mobilität, hat der Regierungsrat heute Mittwoch entschieden, die Sekundarstufe II (Mittelschulen und Berufsfachschulen) vom Montag, 25. Januar 2021, bis Ende Februar 2021 im Fernunterricht zu führen.
Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen mehrfach seine Beunruhigung über die epidemiologische Entwicklung im Zusammenhang mit mutierten Covid19-Viren zum Ausdruck gebracht. Er hat deshalb die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen bis Ende Februar 2021 verlängert und auf den 18. Januar 2021 zusätzliche Massnahmen in Kraft gesetzt, welche die Mobilität der Erwachsenen deutlich beschränken und die Anzahl der Kontakte reduzieren sollen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund der geschlossenen Läden und Gastrobetriebe ihre Arbeit überhaupt nicht wahrnehmen oder müssen der Home-Office-Pflicht nachkommen.
Weiterhin zahlreich in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs mit teils weiten Anreisewegen auch über die Kantonsgrenzen hinweg sind die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, welche die Mittelschulen und Berufsfachschulen besuchen. Während die Lehrbetriebe teilweise geschlossen sind oder ihre Mitarbeitenden und Lernenden ins Home-Office schicken mussten, kommen die jungen Erwachsenen in Ausbildung weiterhin in grossen, zentralen Schulen zusammen.
Aus Sicht des Aargauer Regierungsrats sind die erweiterten Massnahmen des Bundesrats nur zielführend, wenn damit die Ansteckungszahlen markant gesenkt werden können. Er hat deshalb beschlossen, im Sinne einer konsequenten Umsetzung der bundesrätlichen Massnahmen den Präsenzunterricht an den Schulen der Sekundarstufe II ab nächstem Montag, 25. Januar 2021, bis Freitag, 26. Februar 2021, deutlich zu reduzieren und damit die öffentlichen Verkehrsmittel zu entlasten. In diesen fünf Wochen sind auch zwei Wochen Sportferien enthalten. Die effektiv ausfallende Präsenzzeit hält sich deshalb in Grenzen.
Erfolgreiche Abschlüsse sichern Rückmeldungen aus allen Sek-II-Schulen des Kantons zeigen, dass die Umstellung auf Fernunterricht für die Schulen und die Lernenden machbar ist. Aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen wird dieser Schritt seitens der Lehrerschaft, der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern auch erwartet. Anders als im Frühling sind die Schulen dieser Stufe inzwischen auf einen möglichen Fernunterricht vorbereitet, da sie in den letzten Wochen und Monaten quarantänebedingt immer wieder mit einzelnen Klassen in den Fernunterricht wechseln mussten und zuletzt auch nach den Weihnachtsferien mit einer Woche Fernunterricht gestartet sind.
Um möglichen negativen Auswirkungen als Folge des Fernunterrichts gezielt entgegenzuwirken und allen Schülerinnen und Schülern auch unter diesen erschwerten Umständen einen erfolgreichen Ausbildungsweg zu ermöglichen, ist für bestimmte Situationen weiterhin eine Präsenz an den Schulen nötig. Vom Grundsatz des Fernunterrichts kann daher namentlich in folgenden Fällen abgewichen werden:
Durchführung von Präsenzunterricht für Klassen, Gruppen von Lernenden oder einzelne Lernende mit erhöhtem Betreuungs- resp. Unterstützungsbedarf (bspw. Integrationsvorlehre, Attestklassen, etc.)
Durchführung von Leistungsnachweisen, die nicht im Fernunterricht erbracht werden können oder zu deren Beurteilung die Präsenz vor Ort wichtig ist, insbesondere in Bildungsgängen, in denen eine Semesterpromotion gilt (bspw. Berufsmaturität, WMS, IMS)
Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist (bspw. Laborarbeit, Nutzung einer Werkstatt)
Zuweisung eines Arbeitsplatzes an der Schule für die Dauer des Fernunterrichts an Schülerinnen und Schüler auf deren Gesuch hin.
Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) werden in den entsprechenden ÜK-Zentren weiterhin im Präsenzunterricht durchgeführt.
Es liegt in der Kompetenz der Schulleitungen, diesen Handlungsspielraum zur Unterstützung des zu erzielenden Lernfortschritts zu nutzen.
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