Aargau lockert Maskentragpflicht im Volksschulbereich
Von: mm/f24.ch
Die zuletzt zu beobachtende Stabilisierung der Covid-19-Fallzahlen mit leicht rückläufigem Trend auch nach den Lockerungsschritten ab dem 19. April 2021 erlauben es nach Auffassung des Regierungsrates, auch die an der aargauischen Volksschule geltenden Schutzmassnahmen vorsichtig zu lockern. Ab dem 17. Mai 2021 gilt die Maskentragpflicht für alle Erwachsenen und die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse an der Volksschule ausschliesslich für die Innenräume der Schulen. Zudem dürfen Schulreisen und Schullager mit entsprechenden Schutzmassnahmen wieder durchgeführt werden.
Weiterhin sei es, so der Regierungsrat das wichtigste Ziel, dass die Volksschule im Präsenzunterricht stattfinden und ein möglichst ordentlicher Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Mindestens bis die nationale Impfkampagne sowie das breitflächige repetitive Testen ausreichend umgesetzt sind, werde auch das Einhalten und Anordnen von Covid-19-Schutzmassnahmen weiterhin Teil des Schulalltags sein.
Die gute Disziplin der grossen Mehrheit der Bevölkerung im Umgang und Einhalten der geltenden Schutzmassnahmen und die derzeitigen stabilen bis sinkenden Fallzahlen ermöglichten nun aber auch für die Schulen erste vorsichtige Lockerungen im Bereich der Maskentragpflicht, den Schulausflügen und den öffentlichen Veranstaltungen.
Die Maskentragpflicht auf dem Schulareal bzw. im Aussenraum wird für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarschulklassen, der Oberstufe sowie für Erwachsene aufgehoben.
Musik- und Instrumentalunterricht sind unter Einhaltung besonderer Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) oder anderer Schutzmassnahmen ohne das Tragen einer Maske wieder möglich.
Nebst Ausflügen und Exkursionen sind unter Einhaltung der Schutzmassnahmen auch Schulreisen wieder erlaubt.
Mehrtägige Lager sind nicht empfohlen, aber im Klassenverband und unter Einhaltung sämtlicher geltenden Schutzmassnahmen und -konzepte möglich.
Öffentliche Schulanlässe sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen wieder möglich.
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