Aargau evaluiert Standorte für Asyl-Grossunterkunft
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat hat acht Objekte bestimmt, die für die Realisierung der Pilotunterkunft im Rahmen des Projektes "Kantonale Grossunterkünfte" in Frage kommen. Dies auf Vorschlag und in Abstimmung mit der Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF). Mit den Behörden der acht potenziellen Standortgemeinden beziehungsweise Eigentümern der potenziellen Objekte und Grundstücke fand eine erste Kontaktaufnahme statt. Für die nächsten Tage und Wochen sind diverse Kommunikationsaktivitäten zum weiteren Vorgehen geplant.
Symbolbild (Foto: N-Lange.de)
Der Grosse Rat hatte im Mai 2015 die Teilrevision des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) beschlossen und den Regierungsrat beauftragt, ein Standortkonzept für regional ausgewogen verteilte Asylgrossunterkünfte (150 bis 300 Plätze) zu erarbeiten. Geplant waren vier bis fünf Objekte mit zirka 1'150 Plätzen bis ins Jahr 2026 in vier kantonalen Asylregionen (Nord, Ost, Süd und West).
Das Finanzierungskonzept sah eine Vorfinanzierung durch den Bund respektive das Staatssekretariat für Migration (SEM) vor (mit Rückzahlung durch den Kanton über eine Reduktion der Globalpauschale). Wegen der Neustrukturierung des Asylbereichs auf Bundesebene ist die Vorfinanzierung durch den Bund zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gesichert.
Evaluation erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der PAKAF
Der Regierungsrat hatte Ende August 2017 aufgrund der veränderten Ausgangslage entschieden, das Vorgehen im Projekt "Kantonale Grossunterkünfte im Asylwesen" anzupassen und aus Zeit- und Finanzgründen vorerst nur ein einziges Objekt zu realisieren. Dabei war geplant, in einem ersten Schritt ausschliesslich kantonseigene Liegenschaften beziehungsweise Grundstücke zu evaluieren.
Vertiefte Abklärungen zeigten jedoch, dass dieses Vorgehen angepasst werden muss. Die Auswertung der entsprechenden Datensätze ergab eine zu kleine Zahl von Grundstücken, die im kantonalen Eigentum stehen und die Kriterien erfüllen, um einen genügend breit abgestützten Standortentscheid treffen zu können. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat Ende Januar 2018, die Standortsuche über kantonseigene Liegenschaften hinaus auszuweiten.
In den letzten Monaten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) die Evaluation möglicher Standorte beziehungsweise Objekte und Grundstücke für die Pilot-Grossunterkunft. Dabei wurden auch die Regionalplanungsverbände aktiv in die Suche miteinbezogen, wobei auf diesem Weg keine konkreten Vorschläge eingebracht wurden.
Acht Objekte werden genauer geprüft
Der Regierungsrat hat auf Vorschlag und in Abstimmung mit der PAKAF beschlossen, zu acht Objekten weitere Abklärungen vorzunehmen. Fünf davon befinden sich im Besitz der Einwohnergemeinden:
Drei weitere Objekte in drei weiteren Gemeinden befinden sich in Privatbesitz. Mit den Eigentümern dieser Grundstücke werden Gespräche über die Verhandlungsbereitschaft geführt.
300 Objekte als Ausgangslage
Die vom Regierungsrat beschlossene Liste mit den acht genauer zu prüfenden Objekten beziehungsweise Standorten resultiert aus einem aufwändigen, mehrstufigen Evaluationsprozess. In einer ersten Phase wurden 307 Grundstücke ermittelt, die technisch gesehen, zum Beispiel von der Flächengrösse her, die Anforderungen erfüllen würden. Spezialisten aus verschiedenen Departementen nahmen aufgrund von Kriterien eine Bewertung vor.
Dabei gelangten folgende raumplanerische Kriterien zur Anwendung: Zonenkonformität (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen; Zonen für Wohnen und Gewerbe WG 2 und WG 3), Lage (ausserhalb des Dorf- respektive Stadtzentrums und nicht in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses), Grundstückgrösse (Parzellenmindestfläche ab 3000 Quadratmetern) und Baureife/Bebauung.
Neben den raumplanerischen Kriterien waren auch Standortqualität (örtliche Lage, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln; Einsehbarkeit der Unterkunft; Freiraum um die Unterkunft) sowie Sicherheit (keine Nähe der Unterkunft zu einem stark fliessenden Gewässer sowie zu stark befahrenen Verkehrsachsen ohne Möglichkeit der gesicherten Überquerung) wichtige Beurteilungsfaktoren.
In mehreren Schritten, in die Fachleute aus allen Departementen involviert waren, wurde die Liste schliesslich auf 14 Objekte reduziert, die den Anforderungen am besten genügten. Aus diesen 14 Objekten wurde dann – in Abstimmung mit der PAKAF – die vom Regierungsrat beschlossene Achter-Liste zusammengestellt.
Kommunikationsaktivitäten
Mit den Behörden der Standortgemeinden und den Grundstückbesitzern fand ein Erstkontakt statt. Zudem haben sie weitere Unterlagen erhalten, unter anderem über das weitere Vorgehen im Evaluationsprozess und insbesondere die Kommunikation.
In den nächsten Wochen erfolgt eine ausführliche persönliche Information der Behörden der Standortgemeinden beziehungsweise der privaten Grundstückbesitzer durch Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Wenn von den Gemeinden gewünscht, werden sie vom Kanton bei der gemeindeinternen Kommunikation unterstützt, zum Beispiel bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung.
In den nächsten Monaten werden unter Einbezug der Standortgemeinden und der privaten Grundstückbesitzer zu den in Erwägung gezogenen Objekten vertiefte Abklärungen vorgenommen. Es ist geplant, dass der Regierungsrat aufgrund der Verhandlungen und Stellungnahmen im März 2019 einen Zwischenentscheid fällen wird. Von April bis Juli 2019 soll das Projekt für eine Pilot-Grossunterkunft, verknüpft mit der Standortfrage, weiter konkretisiert werden. Der definitive Standortentscheid ist im Oktober 2019 vorgesehen.
Verzicht auf Bemühungen für ein Bundesasylzentrum
Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs werden vom Bund schweizweit sechs Asylregionen mit insgesamt 5'000 Plätzen in Bundesasylzentren geschaffen. 840 Plätze davon sind in der Region Nordwestschweiz (Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn) geplant.
Die Kantone Basel-Stadt und Solothurn decken mit ihren künftigen Bundesasylzentren 600 Plätze ab. Als Standortkantone für die restlichen 240 Plätze in einem Bundesasylzentrum für ausreisepflichtige Personen mit abgewiesenem Asylgesuch (BAZoV) kommen die Kantone Aargau und Basel-Landschaft in Frage. Der Kanton Basel-Landschaft hat gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sein Interesse an einem BAZoV bekundet.
Die Fraktion der Grünen im Aargauer Grossen Rat hatte am 20. September 2016 mit einer Motion die Schaffung eines Ausreise- beziehungsweise Wartezentrums für Asylsuchende des Bundes im Kanton Aargau gefordert. Der Regierungsrat lehnte im Dezember 2016 die Motion ab beziehungsweise nahm sie als Postulat entgegen, um genauere Abklärungen zu den finanziellen und personellen Auswirkungen zu treffen. Dabei wurden Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen.
Die Abklärungen haben ergeben, dass die Risiken durch die Zuständigkeit und den finanziellen Mehraufwand für den Vollzug sämtlicher Wegweisungen ab dem BAZoV für den Kanton Aargau stärker ins Gewicht fallen als die zu erwartende Entlastung durch die geringere Zahl von Asylsuchenden, die ihm bei einem BAZoV-Standort Aargau zugewiesen würden. Der Regierungsrat verzichtet deshalb auf Bemühungen für ein BAZoV.
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