Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
Von: mm/f24.ch
Am Freitag, 24. Juli 2020, 12.00 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten an den Bezirksgerichten für die Amtsperiode 2021/2024 abgelaufen. Alle Ämter können voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.
Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau anmeldet. Innerhalb dieser Frist gingen für die 40 ausgeschriebenen Gerichtspräsidentenämter Anmeldungen von genau 40 Kandidatinnen und Kandidaten ein.
38 bisherige Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten stellen sich zur Wiederwahl. Zwei Personen kandidieren neu für das Amt einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten. Die Namen aller angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden am Mittwoch, 29. Juli 2020 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht.
Da sich für alle Gerichtspräsidiumsstellen jeweils nur eine Kandidatin respektive ein Kandidat angemeldet hat, wird mit der Publikation im Amtsblatt eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Wenn keine Nachmeldungen eingehen, gelten die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt. Damit müssen am 27. September 2020 keine Urnenwahlen für die Gerichtspräsidiumsstellen durchgeführt werden.
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Mitglieder der Schulräte der Bezirke endet in einer Woche, am Freitag, 31. Juli 2020, 12.00 Uhr.
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