Aargauer Regierung senkt Einkommenssatz für Prämienverbilligung
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat will sicherstellen, dass das für die Prämienverbilligung 2018 zur Verfügung stehende Gesamtbudget von 315,7 Millionen Franken bedarfsgerecht ausgeschöpft wird. Er senkt den Einkommenssatz auf 17 Prozent, was mehr Entlastung für den unteren Mittelstand bringt.
Aargauerinnen und Aargauer, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unterstützt. Der Regierungsrat will die Prämienverbilligung bedarfsgerecht ausrichten und Personen und Familien des unteren Mittelstands angemessen berücksichtigen.
Die Prämienverbilligung wird gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) durch Bundesbeiträge und einen vom Grossen Rat per Dekret festzulegenden Kantonsbeitrag finanziert.
Für 2018 steht ein Gesamtbudget von 315,7 Millionen Franken zur Verfügung (216,8 Millionen Bundesbeitrag, 98,9 Millionen Kantonsbeitrag). Die Höhe des Kantonsbeitrags orientiert sich an folgenden Faktoren: mutmassliche Prämienentwicklung; mutmassliche Bevölkerungsentwicklung; mutmasslicher Bundesbeitrag.
Der Regierungsrat legt pro Haushaltstyp die massgebenden Berechnungselemente durch Verordnung fest. Dazu gehören der Einkommenssatz, der Einkommensabzug und die Richtprämien. Wirksam ab Bezugsjahr 2017 wurde eine neue Systematik für die Verteilung der Prämienverbilligung eingeführt.
Dies mit dem Ziel, mittel- und längerfristig die Prämienverbilligung bedarfsgerecht verteilen zu können. Zum Zeitpunkt, als die Berechnungsparameter für das Prämienverbilligungsanspruchsjahr 2018 durch den Kanton Aargau festgelegt wurden, fehlten entsprechende Erfahrungszahlen.
SVA verschickt Mitte November 2018 neue Verfügungen
Hochrechnungen der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau ergaben, dass von den für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden 315,7 Millionen Franken bis jetzt 277,7 Millionen Franken an Bezugsberechtigte ausgerichtet wurden, die eine Prämienverbilligung beantragt hatten. Der Regierungsrat beschloss deshalb, den Einkommenssatz für 2018 von 18,5 auf 17 Prozent zu senken, um bedarfsgerechte Ausrichtung sicherzustellen.
Der Regierungsrat beauftragt die SVA Aargau mit der entsprechenden Umsetzung und der Neuberechnung des Anspruchs jener Personen, die für das Jahr 2018 bereits Prämienverbilligung beantragt haben. Der tiefere Einkommenssatz kann zu einem höheren oder neuen individuellen Anspruch auf Prämienverbilligung führen.
Die SVA verschickt die neuen Verfügungen Mitte November 2018 direkt an die betroffenen Haushalte. Diese müssen von sich aus nichts unternehmen. Die jeweiligen Krankenkassen werden direkt informiert. Sie werden den zusätzlichen Betrag entsprechend in Abzug bringen, verrechnen oder an die Versicherten auszahlen. Die Abwicklung über die Krankenkassen erfolgt frühestens ab Mitte Dezember 2018 und kann bis Anfang 2019 dauern.
Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert sich
Aufgrund der Senkung des Einkommenssatzes erweitert sich zudem der Kreis der anspruchsberechtigen Personen. Die SVA Aargau informiert sämtliche Personen auf schriftlichem Weg, die neu möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Diese Personen erhalten Mitte November 2018 einen Code zugestellt, mit dem sie die Prämienverbilligung 2018 online bis spätestens am 31. Dezember 2018 beantragen können.
Von der Neuberechnung nicht betroffen sind Beziehende von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, da ihre Prämienverbilligung von Gesetzes wegen vorgegeben ist und nicht variabel berechnet wird.
Aufgrund der bei der Ausrichtung der Prämienverbilligung 2018 gewonnenen Erkenntnisse wird geprüft, wie auch bei der Prämienverbilligung 2019 die bereits mit einem definitiven Dekrets-Beschluss festgelegten Mittel bedarfsgerecht ausbezahlt werden können.
Kommentar SP Aargau
Der Regierungsrat bessert bei den Krankenkassenprämienverbilligungen nach. Das klingt gut, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass aufgrund der Abbaumassnahmen allein im letzten Jahr etwa 30’000 Personen ihre Krankenkassenprämienverbilligung verloren haben. Von diesen wird nur ein Bruchteil von der Nachbesserung des Regierungsrats profitieren können.
Die magere Nachbesserung des Regierungsrats ist insbesondere auch deshalb stossend, weil er letzte Woche bekannt gegeben hat, dass er bei der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 vorhat, die Steuern für Unternehmen zu senken. Es kann nicht sein, dass über Jahre Reiche und Unternehmen steuerlich entlastet werden und die breite Bevölkerung am so entstandenen Defizit leidet.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»