Aargauer Regierung ergänzt Härtefallprogramm
Von: mm/f24.ch
Von Betriebsschliessungen betroffene Aargauer Unternehmen erhalten schnell und unbürokratisch Härtefallhilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags, um ihre laufenden Fixkosten zu decken. Dabei ist eine Schliessung von mindestens 40 Tagen seit 1. November 2020 nachzuweisen. Ab 25. Januar 2021 können Gesuche eingereicht werden. Das kantonale Härtefallprogramm für Unternehmen wurde entsprechend ergänzt
Der Regierungsrat baut das seit Anfang Dezember 2020 laufende Härtefallprogramm aus und schafft, zusätzlich zu den bisher gewährten Liquiditätshilfen bei Umsatzeinbussen, ein neues Unterstützungsinstrument. Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind, erhalten schnell und unbürokratisch neu nicht rückzahlbare Beiträge an ihre Fixkosten (Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen etc.), die durch die fehlenden Einnahmen nicht gedeckt sind.
Ein Unternehmen hat Anspruch auf Fixkostenbeiträge, wenn es seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen seinen Betrieb vollständig oder einen wesentlichen Teil des Betriebs (mindestens 25 Prozent Anteil am Gesamtumsatz 2019) aufgrund behördlicher Anweisung schliessen musste.
Fixkosten nach Branche berechnet
Die Beitragshöhe orientiert sich am Anteil der Fixkosten am Gesamtaufwand 2019 eines Unternehmens. Als Grundlage dazu dient die Wertschöpfungsstatistik des Bundes. Sie zeigt die durchschnittlichen Fixkostenanteile von Unternehmen in bestimmten Branchen.
So gilt beispielsweise für Gastronomiebetriebe und Kinos ein Fixkostenanteil von 28,6 Prozent am Gesamtaufwand, im Detailhandel sind es 16,3 Prozent, in den Bereichen Sport und Unterhaltung (Fitnesscenter) 28,1 Prozent. Unternehmen, deren Gesuch bewilligt wird, erhalten die entsprechenden Beiträge für die gesamte Dauer der behördlich verordneten Schliessung, maximal 50'000 Franken pro Monat.
Ein Gastronomiebetrieb mit einem Gesamtaufwand von 300'000 Franken soll entsprechend 7'125 Franken Fixkostenbeitrag pro Monat erhalten. Den Maximalbeitrag erhält in der Gastronomiebranche ein Unternehmen mit einem Gesamtaufwand von mindestens 2,1 Millionen Franken.
Härtefallhilfe rasch umgesetzt
Bereits ab dem 25. Januar 2021 werden Unternehmen auf der kantonalen Web-Plattform Gesuche stellen können; es ist davon auszugehen, dass erste Auszahlungen bereits bis Ende Januar 2021 erfolgen können. Prüfung und Bewilligung sollen wiederum sehr schnell erfolgen. "Den Prozess für einen Antrag haben wir so unbürokratisch wie möglich gestaltet", sagt Martin Bopp, Leiter des Hightech Zentrums Aargau und verantwortlich für die technische Umsetzung der Härtefallmassnahmen.
Im Kanton Aargau mussten Gastronomie- und viele Verkaufsgeschäfte am
21. Dezember 2020 aufgrund der damals weiterhin ansteigenden Infektionszahlen und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens ihren Betrieb einstellen. Aufgrund der verschärften Massnahmen des Bundes bleiben die Betriebe bis am 28. Februar 2021 geschlossen.
Vor diesem Hintergrund ist für Regierungsrat und Volkswirtschaftsdirektor Dieter Egli die Geschwindigkeit entscheidend: "Unternehmen sollen die Fixkostenbeiträge erhalten und nicht länger zuwarten müssen. Viele sind durch die Schliessung existenziell bedroht. Die Fixkostenbeiträge sollen ihnen wieder eine Perspektive geben. Hauptzielgruppe sind kleinere KMU, die von den Schliessungen besonders betroffen sind."
Unternehmen, die zusätzlich zu den Fixkostenbeiträgen weitere Unterstützung benötigen, können auch die übrigen Härtefallmassnahmen (Liquiditätshilfe in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen bis maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes mit einer Obergrenze von 750'000 Franken oder Kreditausfallgarantien bis 25 Prozent des Jahresumsatzes mit einer Obergrenze von 10 Millionen Franken) in Anspruch nehmen.
Härtefallhilfe bereits im Dezember 2020 gestartet
Seit 3. Dezember 2020 können Unternehmen unter www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen Gesuche für Härtefallhilfe einreichen. Erste Auszahlungen sind bereits Ende Dezember 2020 erfolgt. Bis am 19. Januar 2021 haben sich 477 Unternehmen auf der Plattform registriert. 70 Unternehmen haben einen vollständig ausgefüllten Antrag für ein vereinfachtes Verfahren und 120 Unternehmen für das normale Verfahren mit Einzelfallprüfung eingereicht.
60 Unternehmen haben im vereinfachten Verfahren nicht rückzahlbare Beiträge von gesamthaft 720'000 Franken erhalten. Für weitere 20 Unternehmen wurden im Rahmen einer Einzelfallprüfung gesamthaft nicht rückzahlbare Beiträge von 1 Million Franken und Kreditgarantien von 2,6 Millionen Franken bewilligt.
Finanzierung des kantonalen Härtefallprogramms ist gesichert
Die Finanzierung des kantonalen Härtefallprogramms – inklusive der Fixkostenbeiträge – ist mit dem vom Grossen Rat bewilligten Verpflichtungskredit und Nachtragskredit bis zu einem Bruttoaufwand von 125 Millionen Franken (inklusive Bundesbeteiligung) und einem Nettoaufwand von 111 Millionen Franken (ohne Bundesbeteiligung) gesichert. Der Bund beteiligt sich an den kantonalen Härtefallmassnahmen nach heutigem Kenntnisstand mit maximal 80 Millionen Franken.
Die effektiv anfallenden Kosten aus dem kantonalen Härtefallprogramm sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den bereits eingereichten Härtefallgesuchen und der Anzahl geschlossener Betriebe rechnet der Regierungsrat bis Ende April 2021 mit Kosten im Umfang des bereits bewilligten Verpflichtungskredits. Diese Schätzung geht davon aus, dass die aktuell geschlossenen Betriebe ab März wieder öffnen dürfen und sich die aktuelle Lage nicht verschärft.
Wie schon im letzten Dezember angekündigt wird der Regierungsrat Ende Februar bzw. Anfang März eine Standortbestimmung vornehmen und dabei prüfen, ob die bewilligten finanziellen Mittel ausreichen. Finanzdirektor Markus Dieth: "Es ist unabdingbar, weiter vorausschauend in Varianten zu planen. Falls nötig wird der Regierungsrat dem Grossen Rat rasch und rechtzeitig einen Zusatzkredit beantragen."
Die Ausgaben für das kantonale Härtefallprogramm sind nicht budgetiert und führen zu entsprechenden Mehrausgaben. "Dank dem voraussichtlich positiven Rechnungsergebnis 2020 und der bestehenden Ausgleichsreserve über rund 483 Millionen Franken sind die Covid-19 bedingten Mehrausgaben finanzierbar", so Dieth.
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