Erhöhung der Aargauer Familienzulage
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG Familienzulagengesetz, EG FamZG) teilweise zu revidieren. Der Grosse Rat hat die Erhöhung der Familienzulagen in der 1. Beratung auf 25 Franken pro Monat festgelegt. Die Botschaft zur 2. Beratung beinhaltet die Beantwortung des in der 1. Beratung erteilten Prüfungsantrags. Die Erhöhung der Familienzulagen ist ab dem Jahr 2026 geplant.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen erhalten Familienzulagen, sofern sie die im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen vom 24. März 2006 verankerten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Der Bund hat Mindestansätze für die Zulagen festgelegt. Diese betragen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensjahr 200 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen.
Im Kanton Aargau entsprechen die Familienzulagen heute diesen Mindestansätzen. Die als Postulat überwiesene Motion der SP-Fraktion fordert eine Erhöhung der Familienzulagen. Aufgrund der bundesrätlichen Anpassung der Familienzulagenverordnung an die Preisentwicklung betragen die Kinderzulagen ab 1. Januar 2025 mindestens 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen mindestens 268 Franken pro Monat.
Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze haben keine Auswirkungen auf die kantonale Erhöhung der Familienzulagen beziehungsweise absorbieren diese nicht, da die kantonale Erhöhung immer vom Mindestansatz des Bundes aus berechnet wird.
Der Grosse Rat beschloss in erster Beratung eine Erhöhung der Familienzulagen um 25 Franken über den vom Bund vorgegebenen Mindestansatz hinaus. Zudem überwies er einen Prüfungsantrag zu den Auswirkungen auf die Aargauer Wirtschaft.
Nebst der Erhöhung der Familienzulagen hat der Grosse Rat auch den weiteren Änderungen des EG FamZG zugestimmt. Diese betreffen die Aufhebung der Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse, die Präzisierung der kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen.
Inkraftsetzung auf 1. Januar 2026 geplant
Die Beratung der 2. Botschaft im Grossen Rat ist für März 2025 vorgesehen. Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen ist – vorbehältlich eines Referendums – auf den 1. Januar 2026 geplant.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»