AGV zieht sich aus Unfallversicherungsgeschäft zurück
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat hat den Grundsatzentscheid gefällt, dass die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), welche die Kantonale Unfallversicherung (KUV) betreibt, auf Ende 2021 aus dem Unfallversicherungsgeschäft aussteigen soll. Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat eine Botschaft zu den Dekretsänderungen.
Laut der regierungsrätlichen Botschaft bringt die bereits im Januar angekündigte Umsetzung dieses Grundsatzentscheides (f24.ch berichtete) die Aufhebung des Dekrets über die kantonale Unfallversicherung (UVD) mit sich. Zudem werden in der Folge das Lohndekret und das Lohndekret Lehrpersonen geändert: § 27 Abs. 4 des Lohndekrets und § 29 Abs. 4 des Lohndekrets Lehrpersonen werden aufgehoben und § 27 Abs. 3 des Lohndekrets angepasst.
Die Vergabe des Versicherungsbestands erfolgte mittels öffentlicher Ausschreibung und unter den Vorbehalten des Beschlusses des Grossen Rats über die Dekretsanpassungen sowie der Genehmigung der Bestandsübertragung durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Die aus dieser Bestandsübertragung frei werdenden Mittel fallen als ausserordentlicher Ertrag dem Kanton zu und fliessen zweckgebunden in die Spezialfinanzierung Sonderlasten.
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