Neue Gangart im Aargauer Asylwesen
Von: mm/f24.ch
Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung der vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen (Ausweis F) zuständig. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) betreut im Auftrag von 43 Gemeinden Personen dieser Kategorie in kommunalen Asylunterkünften. Das Departement Gesundheit und Soziales hat entschieden, per 30. Juni 2022 die Verträge über die Betreuungsmandate aufzulösen. Die Gemeinden oder von ihnen beauftragte Dritte sollen die Betreuung ab Juli 2022 selbst übernehmen. Der Kantonale Sozialdienst wird sich künftig auf die Betreuung der kantonalen Asylunterkünfte konzentrieren.
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) betreut in 43 Gemeinden im Auftragsverhältnis Personen, die in den Asylunterkünften der Gemeinden leben. Die ältesten bestehenden Vertragsverhältnisse datieren aus dem Jahr 1997, das neueste aus dem Jahr 2015. Seither hat der KSD keine neuen Verträge mehr abgeschlossen.
Nach dem Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales wird sich der KSD künftig auf die Betreuung der gesetzlich in seiner Verantwortung liegenden Personen in kantonalen Unterkünften konzentrieren. Die von der Mandatsauflösung betroffenen Gemeinden können die Betreuung der vorläufig aufgenommenen Personen selber übernehmen oder Dritte damit beauftragen. Der KSD stellt eine enge Begleitung der Gemeinden in der Übergangsphase sicher.
Zuständigkeiten Kanton und Gemeinden
Der Kanton ist gemäss § 17a Abs. 1 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden (Ausweis N), der ausreisepflichtigen Personen und der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in den kantonalen Asylunterkünften zuständig.
Die Gemeinden sind für die Unterbringung und Betreuung der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) in den kommunalen Asylunterkünften zuständig (§ 17a Abs. 2 SPG). Diese Personengruppe ist gemäss der Integrationsagenda Schweiz (IAS) zu integrieren.
Die beiden parallel existierenden Systeme "Betreute Gemeinden" (Betreuung durch den Kanton im Mandatsverhältnis) und "Selbstständige Gemeinden" (Betreuung durch die Gemeinden oder beauftragte Dritte) bedeuten eine Ungleichbehandlung der Gemeinden. Sie sind in der Praxis zudem komplex und betrieblich kaum mehr trennbar. Die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Kompetenzen sind oft nicht klar geregelt.
Ablösung Mandate "Betreute Gemeinden"
Um diese Ungleichbehandlung zwischen den Gemeinden aufzulösen, die Organisationsverhältnisse klarer und einfacher zu gestalten und die Betreuung der jeweiligen Personengruppen den Zuständigkeiten entsprechend zu regeln, kündigt der KSD die Verträge mit den betreuten Gemeinden auf Ende Juni 2022. Die bislang betreuten Gemeinden werden ab Juli 2022 die Betreuungsaufgaben in ihren Gemeindeunterkünften selber wahrnehmen oder Dritte damit beauftragen.
Enge Begleitung im Übergabeprozess
Der KSD wird die betroffenen Gemeinden eng begleiten und schulen, damit sie den gesamten Prozess von der Aufnahme von Personen, deren Begleitung sowie die Administration korrekt übernehmen und weiterführen können. Dies mit dem Ziel, die betreuten Personen auf ihrem Weg in die wirtschaftliche Selbstständigkeit bestmöglich zu unterstützen.
Der KSD informiert die Gemeinden im August an zwei Veranstaltungen eingehend über die geplante Auflösung der Betreuungsmandate und führt zudem im Herbst mit den betroffenen Gemeinden Gespräche, um den Übergabeprozess sorgfältig vorzubereiten.
Mit dem Wegfall der betreuten Gemeinden erfolgt beim Kanton ein Abbau von Stellen im Rahmen der natürlichen Fluktuation.
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