Aargauer Regierung setzt neue Öffnungszeiten um
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat nimmt den Entscheid des Bundesrats vom 14. April 2021 zur Kenntnis, die Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ab Montag, 19. April 2021, in gewissen Bereichen zu lockern. Der Regierungsrat will für die kantonale Umsetzung flexible Rahmenbedingungen schaffen beziehungsweise den aus epidemiologischer Sicht möglichen Ermessensspielraum nutzen; dies gilt insbesondere für die Öffnung der Aussenbereiche der Gastronomie.
Gemäss Bundesratsbeschluss sind ab 19. April 2021 mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe.
Restaurants können ihre Terrassen beziehungsweise Aussenbereiche wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
Ein wichtiger Schritt für den Bildungsbereich ist der Entscheid, dass Präsenzunterricht auch ausserhalb der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich ist. Das eröffnet im Aargau insbesondere der Fachhochschule und den Höheren Fachschulen nach einem Jahr ohne regulären Unterrichts- und Vorlesungsbetrieb etwas mehr Spielraum. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
Öffnungsschritte im Kanton Aargau
Die Öffnungsschritte in den Bereichen Veranstaltungen, Kultur, Sport und Gastronomie werden im Kanton Aargau gemäss den Vorgaben und Schutzbestimmungen des Bundes umgesetzt und kontrolliert. Dabei sollen flexible Rahmenbedingungen geschaffen und der aufgrund der epidemiologischen Lage mögliche Ermessungsspielraum ausgeschöpft werden.
So gilt zum Beispiel für den Gastrobereich nach wie vor der im November 2020 beschlossene Verzicht auf kantonale Prüfbelange beziehungsweise kantonale Baugesuche für temporäre Bauten (Erweiterung der Aussenbestuhlung mit Überdachungen, die den Schutzvorgaben entsprechen); dies unter der Voraussetzung, dass baupolizeiliche Vorschriften eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht tangiert werden. Je nach Witterungs- und Temperaturverhältnissen können auch Heizpilze eingesetzt werden.
Der Kanton Aargau wird zusammen mit den Gemeinden und GastroAargau weitere Möglichkeiten prüfen, die Gastrobetriebe bei der Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsmassnahmen zu unterstützen.
Wirtschaftliche Unterstützung für Gastrobetriebe
Der Regierungsrat begrüsst den Beschluss des Bundesrates, die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher weiterzuführen, weil die Betriebe in der Regel trotz der Öffnung der Terrassen nicht kostendeckend wirtschaften können.
Im Kanton Aargau werden gemäss geltender Regelung Fixkostenbeiträge an Unternehmen ausgerichtet, deren ganzer Betrieb oder ein wesentlicher Betriebsteil vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 während insgesamt mindestens 40 Tagen aufgrund einer behördlichen Anordnung schliessen muss. Ein wesentlicher Betriebsteil liegt vor, wenn der Umsatzanteil dieses geschlossenen Betriebsteils am Gesamtumsatz 2019 mindestens 25 Prozent beträgt (§ 7b Abs. 1 SonderV 20-2).
Regierungsrat fordert Zeitplan für weitere Entscheide
Der Regierungsrat erwartet vom Bundesrat, dass er rasch einen Zeitplan für die weiteren Öffnungsschritte beziehungsweise für die weiteren Entscheide zu den Coronavirus-Massnahmen bekannt gibt. Er will sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die nach wie vor besonders stark betroffenen Wirtschaftsbereiche und Branchen wie zum Beispiel Gastronomie oder Wellness – unter Einhaltung der bewährten Schutzkonzepte – so schnell als möglich wieder vollständig öffnen können, wenn es die Entwicklung der epidemiologischen Lage erlaubt.
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