Prämienverbilligung im Aargau
Von: mm/f24.ch
2022 bezogen über 170’000 Aargauerinnen und Aargauer Prämienverbilligung im Umfang von knapp 370 Millionen Franken. Das digitale und automatisierte Verfahren hat sich bewährt und wird nun weiter ausgebaut: Im Herbst 2023 finden erstmals automatisierte Nachkontrollen statt. Damit erfüllt die SVA Aargau den Auftrag des kantonalen Gesetzgebers.
In einem automatisierten Verfahren prüft die SVA Aargau die ausgerichtete Prämienverbilligung anhand der mittlerweile rechtskräftigen Steuerveranlagungen für die jeweiligen Prämienverbilligungsjahre. Wer eine Verbesserung des Vermögens oder des Einkommens nicht gemeldet hat, wird vom Krankenversicherer eine entsprechende Rückforderung erhalten.
Vorab haben die betroffenen Personen 30 Tage Zeit, um die festgestellten Abweichungen zu erklären und einen Einwand gegen die Rückforderung zu erheben. Der Einwand kann online mit wenigen Klicks eingereicht werden. Wird kein Einwand erhoben, verschickt die SVA Aargau die Verfügung und informiert den Krankenversicherer über die Rückforderung.
Mit der automatisierten Nachkontrolle erfüllt die SVA Aargau einen gesetzlichen Auftrag. Verstösse gegen die Meldepflicht können zu Bussen führen.
Die automatisierte Nachkontrolle wird etappenweise eingeführt, damit mit dem neuen Verfahren Erfahrungen gesammelt werden können.
Meldepflicht der Leistungsbeziehenden
Wer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Im vergangenen Jahr traf dies auf rund jede fünfte im Kanton Aargau wohnhafte Person zu. Der Regierungsrat legt jährlich die Parameter fest, die für einen Anspruch auf Prämienverbilligung erfüllt sein müssen.
Massgebend zur Beurteilung des Leistungsanspruchs ist jeweils die definitive Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Wenn sich das Einkommen oder das Vermögen im Verhältnis zu dieser Steuerveranlagung massgeblich ändert, müssen die Leistungsbeziehenden dies der SVA Aargau melden (Meldepflicht).
Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage wird dann der Leistungsanspruch neu berechnet. Zu viel bezogene Prämienverbilligung muss die versicherte Person dem Krankenversicherer zurückzahlen.
Änderungen einfach online melden
Änderungen der finanziellen oder persönlichen Situation können der SVA Aargau mit einem Onlineformular unkompliziert mitgeteilt werden. Dies unterstützt die bestehende Meldedisziplin der Leistungsbeziehenden zusätzlich. Jährlich nimmt die SVA Aargau rund 30’000 Neuberechnungen aufgrund von Änderungsmeldungen vor.
Eine Übersicht über die persönlichen oder finanziellen Veränderungen, die den Leistungsanspruch auf Prämienverbilligung beeinflussen können, steht ebenfalls online zur Verfügung.
Prämienverbilligung 2024
Auch dieses Jahr schickt die SVA Aargau potenziell anspruchsberechtigten Aargauerinnen und Aargauern proaktiv einen Code für die Onlineanmeldung zu. Dieser Codeversand erfolgt diesen Monat.
Wer keinen Code erhält und trotzdem Prämienverbilligung für das Jahr 2024 beantragen möchte, kann ab Oktober auf der Website der SVA Aargau selber einen Code bestellen und die Anmeldung online ausfüllen. Die Frist für die Anmeldungen läuft bis am 31. Dezember 2023.
Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»