Aargauer Integrationsprogramm 3
Von: mm/f24.ch
Im Jahr 2024 startet eine neue vierjährige Periode des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP): Mit KIP 3 sollen die bewährten Massnahmen weitergeführt, die Sprachkurse gemäss Erfordernissen des Arbeitsmarkts ausgebaut und die Regionalisierung weiter gestärkt werden. Der Regierungsrat beantragt dafür einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 16,4 Millionen Franken, wovon 7,92 Millionen Franken zulasten des Kantons gehen.
Inhaltlich ist mit dem Kantonalen Integrationsprogramm 3 (KIP 3) eine Weiterentwicklung der bisherigen Programme ohne fundamentale Neuausrichtung vorgesehen. Die staatliche Integrationsförderung ist laut Regierungsrat zweckmässig und weist ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aus.
Bei den Deutschkursen sei die Nachfrage nicht zuletzt wegen den verschärften Integrationsbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes deutlich gestiegen. Zudem habe das KIP bisher nur Sprachkurse bis zum Niveau Basisverständigung (GER A2) unterstützt.
Der heutige Arbeitsmarkt verlange aber meist bessere Sprachkenntnisse, was mit weitergehenden regionalen Kursen berücksichtigt werden soll. Um die steigende Nachfrage zu decken, sollen mehr und intensivere Deutschkurse angeboten werden.
Mehraufwand fällt zudem bei der weiteren Regionalisierung der Verbundaufgabe Integration an. Bisher haben sich über 60 Gemeinden zu Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) zusammengeschlossen, welche die Integrationsangebote koordinieren. Der Kanton beteiligt sich dabei konzeptionell und finanziell, so sind die RIF eine Erfolgsgeschichte der Zusammenarbeit. Weitere RIF sind in Planung, weshalb zusätzliche Mittel notwendig sind.
Grosse Zustimmung in der Anhörung
Noch bis Ende dieses Jahres läuft die Programmperiode KIP 2bis. Für KIP 3 von 2024–2027 ist ein neuer Verpflichtungskredit notwendig. Aufgrund des ausgewiesenen Mehrbedarfs bei den Sprachkursen und für die Unterstützung der RIF ist eine Erhöhung des jährlichen Finanzierungsrahmens um brutto 700'000 Franken vorgesehen.
Dem Grossen Rat wird deshalb mit der Botschaft ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 16,4 Millionen Franken mit einem Kantonsanteil von 7,92 Millionen Franken beantragt. Die restlichen 8,48 Millionen Franken übernimmt der Bund.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung haben sich 33 von 36 teilnehmenden Organisationen zustimmend oder eher zustimmend zu den Grundzügen für die Programmperiode KIP 3 geäussert. Ähnlich gross ist die Zustimmung zum Finanzrahmen sowie zur inhaltlichen Ausrichtung. Die Botschaft entspricht darum der Anhörungsvorlage.
Integration: mehr Fachkräfte, weniger Sozialkosten
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist von grosser Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Beitrag an den Arbeitsmarkt, wo es zunehmend an Arbeitskräften mangelt. Zudem beugt sie sozialen Spannungen und hohen Kosten wirtschaftlicher Unselbständigkeit vor.
Eine herausragende Rolle haben dabei die Regelstrukturen: Schulen und Unternehmen, das Alltagsleben, Vereine, Behörden und viele Institutionen mehr. Für Menschen mit erhöhtem Integrationsbedarf, etwa wegen schlechten Deutschkenntnissen, sind jedoch ergänzende Angebote wie Sprachkurse oder Beratungen nötig. Die per 2014 lancierten Kantonalen Integrationsprogramme von Bund und Kantonen sind Grundlage dieser spezifischen Integrationsförderung ergänzend zu den Regelstrukturen.
Um vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge systematisch und rasch zu integrieren, haben Bund und Kantone im Jahr 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert. Die Umsetzung der IAS mittels der Integrationspauschale des Bundes erfolgt ebenfalls im Rahmen der KIP, die Integrationspauschale ist aber aufgrund der vollständigen Fremdfinanzierung durch den Bund nicht Teil des kantonalen Verpflichtungskredits.
Ebenfalls nicht Teil des Verpflichtungskredits sind die Unterstützungsmassnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine (Personen mit Schutzstatus S), die aus einem separaten Bundesprogramm (Programm S) finanziert werden.
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