Deponie für „Bauabfällen“ in Mönthal
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Richtplananpassung zur Festsetzung eines Deponiestandorts des Typs B im seit 1953 bewirtschaftete, 23'700 m2 grossen Steinbruch Steinacher in Mönthal einstimmig zu.
Steinbruch Steinacher in Mönthal (Fotos: Aarvia)
INFO
Eigentümer und Betreiber des Steinbruch Steinacher ist die Aarvia Baustoffe AG, eine Tochtergesellschaft der Aarvia Gruppe mit Hauptsitz in Würenlingen. Zur Hauptsache wird im Steinacher Kalkstein abgebaut, der als Juramergel und Juraschotter für den Strassen-, Wald- und Feldstrassenbau verwendet wird.
Die aktuelle Bewilligung des 320 m langen und 75 m breiten Steinbruchs regelt den Abbau, die Wiederauffüllung mit Aushubmaterial Typ A und die Rekultivierung sowie die Erstellung der Endgestaltung bis zum Dezember 2041. Ab dann soll auf der Parzelle der menschliche Eingriff in die Natur nicht mehr erkennbar sein.
Die Festsetzung eines Deponiestandorts des Typs B ermöglicht die Auffüllung des Steinbruchs Steinacher mit mineralischen Bauabfällen und Aushubmaterial mit Inertqualität. Als inert gelten Stoffe, die in nur verschwindend geringem Mass chemisch reagieren.
Aktuell kann im Kanton Aargau nur rund ein Drittel der anfallenden Inertstoffe abgelagert werden. Der Rest wird in die Nachbarkantone exportiert. Die Mitglieder der Kommission UBV sehen deshalb den Bedarf für eine zusätzliche Deponie des Typs B als gegeben an.
Gegenüber der aktuell vorgesehenen Auffüllung des Steinbruchs Steinacher in Möhnthal mit unverschmutztem Aushubmaterial ergeben sich durch die Nutzung als Inertstoffdeponie weder in Bezug auf die Auffüllmenge, den Auffüllvorgang, die Rekultivierung und Endgestaltung noch auf die Verkehrsbelastung Änderungen.
Der Standort ist deshalb nach Ansicht der UBV-Mitglieder ideal. Da Inertstoffdeponien gegen den umgebenden Untergrund abgedichtet werden müssen, ist eine Ableitung des Deponiesickerwassers vorzusehen. Die Regelung der Entwässerung ist aber Gegenstand der nachfolgenden Bewilligungsverfahren.
Die Vorlage wird voraussichtlich im März 2019 im Grossen Rat behandelt.
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