Aargauer Spitallisten 2025 Akutsomatik und Psychiatrie
Von:mm/f24.ch
Mit den Spitallisten stellt der Regierungsrat die bedarfsgerechte und qualitativ gute Spitalversorgung gemäss Spitalgesetz sicher. Die Spitallisten 2025 Akutsomatik (Spitalleistungen in den Bereichen Medizin, Chirurgie und Gynäkologie) und Psychiatrie haben zum Ziel, möglichst viele stationär-medizinische Angebote im Kanton selbst zu halten und dabei den Grundsätzen der wirtschaftlichen Leistungserbringung und einer hohen Qualität zu folgen.
Die Kantone haben die Aufgabe, die Leistungen von denjenigen Spitälern und Kliniken auf Spitallisten zu erfassen, die für die Abdeckung des Bedarfs an medizinischen Leistungen im Kanton notwendig sind. Der Regierungsrat hat zuletzt am 14. August 2019 die Spitallisten 2020 Akutsomatik und Psychiatrie beschlossen. Deren Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2024.
Spitallisten 2025
Generell geht es in der Spitalplanung 2025 darum, möglichst viele stationär-medizinische Angebote im Kanton Aargau zu halten und dabei den Grundsätzen der wirtschaftlichen Leistungserbringung und einer hohen Qualität Rechnung zu tragen.
Unter diesen Voraussetzungen legt der Regierungsrat Gewicht auf die Konzentration insbesondere von spezialisierten Angeboten wie beispielsweise die Gefässmedizin oder die Herzchirurgie. Dies bedeutet konsequenterweise bei Leistungsgruppen mit geringen Fallzahlen die Beschränkung der Anzahl innerkantonaler Anbieter.
Akutsomatik
19 Spitäler und Kliniken mit insgesamt 21 Standorten haben sich für Leistungsaufträge auf der Spitalliste 2025 Akutsomatik beworben. Weil der Regierungsrat für die Spitalliste 2025 Akutsomatik eine aktualisierte Version der Spitalplanungs-Leistungsgruppen-Systematik verwendet hat, sind direkte Vergleiche mit der Spitalliste 2020 Akutsomatik nicht möglich.
So hat der Regierungsrat – in Koordination mit den anderen Schweizer Kantonen – im Bereich der Kardiologie die Leistungsgruppeneinteilung aktualisiert und auch die notwendigen Mindestfallzahlen erhöht. Der Regierungsrat hat der Kantonsspital Aarau AG (KSA) einen Teil der spezialisierten Leistungsaufträge deshalb mit der auflösenden Bedingung erteilt, die notwendigen Fallzahlen innerhalb zweier Jahre zu erreichen.
Weil die Konzentration der spezialisierten Leistungsgruppen bereits mit der Spitalliste 2020 Akutsomatik konsequent umgesetzt wurde, kam es bei der Spitalliste 2025 Akutsomatik nur noch in wenigen Fällen zu weiteren Konzentrationen an den Zentrumsspitälern.
Neu ist unter anderem die Leistungsgruppe "Hebammengeleitete Geburtshilfe an/im Spital", auf die sich die Kantonsspital Aarau AG und die Kantonsspital Baden AG sowie die Stiftung Spital Muri erfolgreich beworben und auch erhalten haben.
Psychiatrie
11 Spitäler und Kliniken mit insgesamt 13 Standorten haben sich für Leistungsaufträge auf der Spitalliste 2025 Psychiatrie beworben. Die Zurzach Care Klinik für Schlafmedizin AG hat sich dazu entschieden, die gesamte Bewerbung zurückzuziehen.
Bis auf geringfügige Korrekturen (die Klinik im Hasel AG hat sich nicht mehr auf die Leistungsgruppe F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen beworben; zudem hat der Regierungsrat die Leistungsaufträge der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel der Aargauer Leistungsnachfrage angepasst) ist die Spitalliste 2025 Psychiatrie praktisch unverändert im Vergleich zur vorherigen Spitalliste 2020 Psychiatrie.
Zu den Leistungsaufträgen Geburtshilfe und Neugeborene der Privatklinik Villa im Park
Die Swiss Medical Network SA, Privatklinik Villa im Park in Rothrist (SMN), hat die Abteilung Gesundheit am 27. September 2024 – erst nach dem Beschluss der Spitalliste 2025 Akutsomatik durch den Regierungsrat – informiert, dass sie die Leistungsaufträge Grundversorgung Geburtshilfe GEB1 und Grundversorgung Neugeborene NEO1 per Ende 2024 nicht mehr erfüllen kann. Es ist nun an der SMN, die notwendigen Schritte zur behördlichen Entbindung von ihren genannten Leistungsaufträgen in die Wege zu leiten.
Im Jahr 2022 verzeichnete die Privatklinik Villa im Park 206 stationäre Behandlungen von Aargauerinnen im Zusammenhang mit Geburtshilfe und 206 Aargauer Neugeborene. Das entspricht 2,7 Prozent des Aargauer Bedarfs betreffend Geburten (GEB1) und 3,2 Prozent betreffend Grundversorgung Neugeborener-Behandlungen (NEO1). 2023 kam es zu 152 stationären Behandlungen von Aargauerinnen im Zusammenhang mit Geburtshilfe und 150 Neugeborenen.
Werdende Mütter können im Kanton Aargau unter anderem in die Kantonsspital Aarau AG und die Hirslanden Klinik Aarau AG ausweichen. Ausserkantonale Alternativen in der Nähe sind der Standort Olten der Solothurner Spitäler AG, der Standort Langenthal der SRO AG sowie der Standort Sursee der Luzerner Kantonsspital AG.
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