Publikationen der Gemeinde Zuzgen
Von: Gemeinde Zuzgen
Nachrichten aus Zuzgen: Baugesuch \ Budget 2019 \ Schwimmbäder \ Prüfungserfolg! \ Bauen ohne Bewilligungspflicht
Baugesuch
- Bauherrschaft und:Grundeigentümer: Volker und Janet Kneisel, Untere Katzenhalde 21, 4315 Zuzgen
- Projektverfasser: Eigenraum GmbH, Carl Güntert-Strasse 33, 4310 Rheinfelden
- Bauvorhaben: Hangmauer
- Lage: Untere Katzenhalde 21, Parz. 762
- Planauflage: vom 25. April 2018 bis 25. Mai 2018 in der Gemeindekanzlei Zuzgen
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen.
Gemeinderat
Budget 2019
Eingaben für das Budget 2019 sind dem Gemeinderat bis spätestens Mitte Juli 2018 einzureichen. Besten Dank.
Gemeinderat
Schwimmbäder
Schon bald werden wieder die ersten Schwimmbäder gefüllt. Wenn das Wasser über eine längere Zeit stetig läuft, ist dies auf den Anzeigen der Wasserversorgung ersichtlich. Es muss ein Rohrleitungsbruch vermutet werden.
Um Kosten für die Suche nach Lecken zu verhindern, werden die Schwimmbad-Eigentümer gebeten, dem Brunnenmeister Andreas Schib vorgängig mitzuteilen, wann sie ihre Bäder füllen. Herr Schib und seine Stellvertreter sind telefonisch unter der Nummer 061 855 34 50 oder 079 408 19 78 erreichbar.
Für Schwimmbäder, welche für mehr als 6 Monate aufgestellt werden, muss ein Baugesuch eingereicht werden.
Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75, gerne Auskunft.
Gemeinderat
Prüfungserfolg!
Laura Cangeri, Leiterin Abteilung Finanzen, hat berufsbegleitend den Kurs CAS öffentliches Gemeinwesen Stufe II Fachkompetenz Finanzfachleute Aargau an der Fachhochschule Nordwestschweiz erfolgreich abgeschlossen.
Zu diesem tollen Erfolg gratulieren wir Laura Cangeri ganz herzlich. Wir wünschen ihr bei ihrer interessanten Arbeit als Leiterin Abteilung Finanzen von Zuzgen weiterhin viel Freude und alles Gute.
Gemeinderat und Personal der Gemeindeverwaltung
Bauen ohne Bewilligungspflicht
Leider kommt es immer wieder vor, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Auf unserer Webseite www.zuzgen.ch unter Verwaltung, Merkblätter steht ein Merkblatt zur Verfügung, welches das Bauvorhaben ohne Bewilligungspflicht umschreibt.
Bei Unsicherheiten oder ergänzenden Fragen steht Ihnen das Personal der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Zuzgen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»