Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Steuerzahlungen 2018 mit Vergütungszins \ Einwohnerzahlen per 31.12.2017 \ Baugesuch
Steuerzahlungen 2018 mit Vergütungszins
In den nächsten Tagen werden die provisorischen Steuerrechnungen 2018 versendet, welche aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt worden sind. Für das Steuerjahr 2018 werden die Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins honoriert.
Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober. Dies gilt auch für Teilzahlungen.
Für das Jahr 2018 beträgt der Zinssatz 0.1%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Es lohnt sich also, die Steuern möglichst früh zu bezahlen.
Herzlichen Dank für Ihre Überweisungen.
Abteilung Finanzen.
Einwohnerzahlen per 31.12.2017
Ein kleiner Exkurs in die Statistiken der Einwohnerdienste… Am 31.12.2017 zählte die Gemeinde 2‘292 Einwohner. Dies sind 11 Personen mehr gegenüber dem Vorjahr.
Die Bevölkerung gliedert sich in 1‘154 Frauen (50.35%) und 1‘138 Männer (49.65%). 904°(39.44%) Einwohnerinnen und Einwohner gehören der römisch-katholischen, 450 (19.63%) der evangelisch-reformierten, 64 (2.80%) der christ-katholischen Kirche an und 874 (38.13%) sind konfessionslos, resp. gehören einer anderen Glaubensgemeinschaft an.
In Zeiningen sind 352 (15.35%) Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnhaft, welche aus 36 unterschiedlichen Herkunftsländern stammen. Die meisten stammen dabei aus Deutschland (157).
Im 2017 wurden 20 Kinder wohnhaft in Zeiningen geboren und im Lauf des Jahres verstarben 13 Einwohner. 9 Paare heirateten im 2017 und 7 Paare liessen sich scheiden.
Einwohnerdienste
Baugesuch
- Baugesuch Nr. 18-05
- Bauherrschaft: Hofmann Sarah, Oberdorf 34, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer: Hofmann Sarah und Scheerle Hagen, Oberdorf 34, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser: Hofmann Sarah, Oberdorf 34, 4314 Zeiningen
- Lage: Parz. Nr. 114, Oberdorf 34
- Bauvorhaben: Hühnerstall
Das Baugesuch liegt vom 22. Februar 2018 bis 23. März 2018 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Gemeindekanzlei Zeiningen
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