Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Umbenennung Bushaltestelle „Post“ \ Stromzähler ablesen \ Brennholzbestellung \ Weihnachtsbaumverkauf \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr \ Einbürgerungsaktion Ortsbürger \ Publikation von einem Gesuch um ordentliche Einbürgerung \ Baugesuch
Umbenennung Bushaltestelle „Post“
Gemäss national definierten Standards für Haltestellen der PostAuto Schweiz AG dürfen Bushaltestellen, an welchen sich früher eine Poststelle befunden hat, die jedoch aufgehoben wurde, weder die Bezeichnung „Post“ noch „alte Post“ verwendet werden. Die Bushaltestelle „Post“ in Zeiningen wurde daher mit dem Fahrplanwechsel 2017 zu „Mitteldorf“ umbenennt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Verständnis.
Gemeindekanzlei
Stromzähler ablesen
Zurzeit werden im ganzen Dorf die Stromzähler abgelesen. Wir bitten Sie, Herrn Anton Brogli, Zutritt zu den Zählern zu gewähren. Besten Dank.
Abteilung Finanzen
Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Bestellungen können bis am 30. Dezember 2017 getätigt werden. Spätere Bestellungen können ev. nicht mehr berücksichtigt oder müssen zu einem höheren Preis verkauft werden.
Entsprechende Bestellformulare mit Beschreibung des Sortiments liegen bei der Gemeindekanzlei auf oder kann auf www.zeiningen.ch heruntergeladen werden.
Bestellungen bitte schriftlich mit dem Formular oder per Mail an forst@zeiningen.ch
Forstbetrieb
Weihnachtsbaumverkauf
Der Weihnachtsbaumverkauf der Forstverwaltung findet am Samstag, 16. Dezember 2017, von 10.00 -12.00 Uhr sowie am Mittwoch, 20. Dezember 2017, von 15.00 – 17.00.Uhr statt.
Im Angebot sind Rot- und Nordmannstannen, frisch geschnitten aus dem Zeininger Wald. Der Verkauf wird wie bisher beim Holzlagergebäude Röti am Radweg nach Zuzgen durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Forstbetrieb
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr
Bis Freitag, 22. Dezember 2017 steht das Personal der Verwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Vom 24. Dezember 2017 bis 1. Januar 2018 bleiben die Schalter der Verwaltung geschlossen.
Ab Dienstag, 2. Januar 2018 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass die SBB-Tageskarten für diese Zeit vorbezogen werden müssen.
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen im 2017. Wir wünschen erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Jahr 2018!
Gemeinderat und Verwaltung
Einbürgerungsaktion Ortsbürger
Im 2012 wurde eine Einbürgerungsaktion für das Ortsbürgerrecht zu besonders attraktiven Konditionen angeboten.
Anlässlich des Dorffestes nächstes Jahr führt die Gemeinde Zeiningen erneut eine solche Aktion durch. Sie möchten auch einer von rund 300 Ortsbürgern werden? Sie sind seit mind. 25 Jahren in Zeiningen wohnhaft und davon die letzten 10 Jahre ohne Unterbruch? Kommen Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nach und haben keine Einträge im Strafregister? Dann reichen Sie uns ein Einbürgerungsgesuch mit den Unterlagen bis spätestens am 31. Januar 2018 ein.
Die Einbürgerungsgebühr wurde von CHF 300.00 auf CHF 40.00 pro Erwachsene Person herabgesetzt und für Kinder gänzlich erlassen. Die Kosten für die Wohnsitzbescheinigung werden ebenfalls von der Gemeinde getragen.
Sind Sie interessiert? Dann füllen Sie das Gesuch aus und reichen Sie es bei der Gemeindeverwaltung ein. Das Formular kann unten bei den Downloads heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden (Tel. 061 855 90 11).
Gemeindekanzlei
Publikation von einem Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Zeiningen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung eingereicht, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Jan. 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§ 18 Abs. 6,21 und 22 KBüG) publiziert wird:
- Herr Palermo Calogero 1965
- geboren in Italien
- wohnhaft in: Obere Rebgasse 18a, 4314 Zeiningen
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Zeiningen eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingabe kann sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Baugesuch
- Baugesuch Nr. 17-30
- Bauherrschaft: Guthauser Roland, Unterer Katzenstirnenweg 1, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer: Guthauser Roland, Unterer Katzenstirnenweg 1, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser: Guthauser Roland, Unterer Katzenstirnenweg 1, 4314 Zeiningen
- Lage: Parz. Nr. 1410, Unterer Katzenstirnenweg 1
- Bauvorhaben: Erweiterung Balkon mit Treppe
Das Baugesuch liegt vom 14. Dezember 2017 bis 12. Januar 2018 während den ordentlichen Bürostunden auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei Zeiningen
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