Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Nächster Häckseldienst \ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an Allerheiligen \ Ortsbürgeranlass \ Birnel-Aktion 2016 \ Information „Überschwemmung - was tun?“ \ erteilte Baubewilligung \ Geschwindigkeitskontrolle \ Militärische Einquartierung \ Öffentliche Spielplätze \ Sanierung Fusswegverbindung Kehrweg zu Langmattstrasse \ Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung \ Publikation Ersatzwahl Gemeinderat \ 2. Wahlgang für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/17 \ Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste \ Holzschläge \ Privatwald \ Innerorts mit 91 km/h gemessen
Nächster Häckseldienst vom Samstag, 29. Oktober 2016
Wie im Entsorgungskalender angekündigt, wird am Samstag, 29. Oktober 2016 durch die Gemeinde wiederum eine Häckseltour durchgeführt.
Die Gebühr für die erste angebrochene Viertelstunde beträgt CHF 20.00 und für jede weitere volle Viertelstunde CHF 15.00. Um die administrativen Umtriebe gering zu halten, wird die Entschädigung nach erfolgter Arbeit direkt eingezogen.
Anmeldungen für den Häckseldienst nimmt Joe Bründler, tel. 062 871 57 52, entgegen. Es wird als sinnvoll betrachtet, wenn Nachbarn kleinere Mengen zusammenlegen. Sie erleichtern der Häckselequipe die Arbeit.
Das Schnittgut muss ab 08.00 Uhr zusammengetragen und häckselbereit sein. Die Zufahrt zum Schnittgut muss mit dem Traktor und dem angehängten Häcksler möglich sein. Die betroffenen Personen sollten bei den Arbeiten anwesend sein und mithelfen.
Wer sein Häckselgut nicht selber verwerten kann, hat die Möglichkeit, dieses im Gemeindeareal im „Rotel“ zu deponieren oder gegen Verrechnung nach Aufwand abholen zu lassen.
Interessenten melden sich vorgängig bei Joe Bründler (tel. 062 871 57 52). Die anfallenden Kosten sind direkt an Herrn Bründler zu bezahlen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an Allerheiligen
Die Gemeindekanzlei bleibt am Dienstag, 1. November 2016 (Allerheiligen) den ganzen Tag geschlossen. In dringenden Fällen ist die Gemeindeverwaltung unter ( 078 603 54 96 erreichbar.
Die Gemeindekanzlei
Einladung zum Ortsbürgeranlass vom 7. November 2016
Der Gemeinderat lädt alle Wittnauer Ortsbürger am Montag, 7. November 2016, 19.00 Uhr, Waldhütte zu einem Ortsbürgeranlass ein.
Zuerst werden Vorschläge gesucht, die Ortsbürgergemeinde attraktiver zu machen. Anschliessend werden Projekte evaluiert und das weitere Vorgehen festgelegt. Nach dem geschäftlichen Teil erfolgt ein gemütliches Beisammensein.
Der Gemeinderat freut sich über eine rege Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Birnel-Aktion 2016
Die Winterhilfe Schweiz führt dieses Jahr wiederum eine Birnel-Aktion durch.
Birnel wird zu folgenden Preisen abgegeben:
- 250 g Dispenser/CHF 4.20
- 500g Glas/CHF 6.50
- 1 kg Glas/CHF 10.60
- 5 kg Kessel/CHF 46.00
- 12.5 kg Kessel/CHF 105.00
Wiederum ist auch zertifiziertes Bio-Birnel mit der Knospe erhältlich:
- 250 g Dispenser/CHF 4.60
- 500g Glas/CHF 8.00
- 1 kg Glas/CHF 12.50
- 5 kg Kessel/CHF 56.50
- 12.5 kg Kessel/CHF 131.00
Bestellungen nimmt die Gemeindekanzlei ( 062 865 67 20, oder gemeindekanzlei@wittnau.ch ) bis 28. Oktober 2016 entgegen.
Die Gemeindekanzlei
Information „Überschwemmung - was tun?“
Neben vorbeugen, präventiven Massnahmen entscheidet vor allem auch das Verhalten im Ereignisfall über das Ausmass des Schadens. Bezüglich des richtigen Verhaltens bei Überschwemmungen besteht in der Bevölkerung weitgehend Unkenntnis.
Was können Sie schon heute tun: Die Gefahren kennen und sich über Schutzmassnahmen beraten lassen.
Solange keine professionellen Schutzmassnahmen vorhanden sind: Wertsachen aus dem Keller nehmen und Notabdichtungen bei ungeschützten Gebäudeöffnungen planen.
Das Hochwasser ist da - was tun? Schliessen Sie Türen und dichten Sie ab. Beachten Sie: Menschenleben vor Sachwerten!
Nach dem Hochwasser - wie weiter? Melden Sie die Schäden an die Versicherung(en) und sorgen Sie für Reinigung und Trocknung.
Für weitere Informationen können Sie das Informationsblatt „Überschwemmung - was tun?“ auf www.agv-ag.ch oder auf unserer Homepage www.wittnau.ch lesen oder auf der Gemeindekanzlei beziehen.
Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
- Bauherrschaft: Grieder Heinz, Buschberghof 261, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Bauherrschaft
- Bauvorhaben: Umnutzungsgesuch Rindvieh- zu Pferdehaltung (bereits ausgeführt)
- Ortslage: Parzelle 1527, Buschberghof
Geschwindigkeitskontrolle
Im 3. Quartal 2016 führte die Polizei Oberes Fricktal an der Hauptstrasse Geschwindigkeitsmessungen durch. Bei 1349 gemessenen Fahrzeugen mussten 195 Übertretungen (14 %) festgestellt werden.
Militärische Einquartierung vom 10. bis 18. November 2016
In der Zeit vom 10. bis 18. November 2016 wird die Ha Kp 22/1 in Wittnau stationiert sein. Es werden lediglich die Unterkünfte (Zivilschutzanlagen) belegt. Zusätzlich werden Fahrzeuge auf dem Mergelplatz an der Schulstrasse (vis-à-vis Dreschschopf) und beim Rotel abgestellt.
Das Mehrzweckgebäude und die Turnhalle sind nicht tangiert.
Der Gemeinderat
Oeffentliche Spielplätze
Im Rahmen der Bevölkerungsumfrage haben 14 % die öffentlichen Spiel- und Sportplätze bemängelt. Diese sind in den Schulanlagen sowie beim Kindergarten vorhanden und werden entsprechend unterhalten. Der Spielplatz beim Schulhaus kann jederzeit benützt werden.
Der Spielplatz beim Kindergarten ist ausserhalb der Kindergartenzeit (Mo, Di, Do 08.00 bis 16.00; Mi, Fr 08.00 bis 12.00) öffentlich zugänglich.
Zur Information hat der Gemeinderat beim Spielplatzeingang eine entsprechende Tafel montieren lassen.
Sanierung Fusswegverbindung Kehrweg zu Langmattstrasse
Die Sanierung des Fussweges zwischen dem Kehrweg und der Langmattstrasse musste aus terminlichen Gründen verschoben werden.
Der Gemeinderat
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Am Donnerstag, 24. November 2016 finden die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen mit folgenden Traktanden statt:
19.45 Uhr ORTSBUERGERGEMEINDE
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. Juni 2016
- Budget 2017
- Verschiedenes
20.15 Uhr EINWOHNERGEMEINDE
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Juni 2016
- Einführung von Mobility mit einer jährlichen Defizitgarantie von maximal CHF 14‘040 inkl. MwSt. über mindestens zwei Jahre
- Erhöhung der Abwassergebühr auf CHF 3.20 bzw. CHF 2.60 pro m³
- Korrekturen Erschliessungsfinanzierungs-Reglement
- Kredit von CHF 96‘000 für die Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie Ringleitung der Wasserversorgung Ebeländstrasse mit Strassensanierung
- Kredit von CHF 240‘000 für den Bau der Ringleitung Wasserversorgung im Gewerbegebiet „Bauwerk Ost“
- Kredit von CHF 775‘000 und Gemeindekostenanteil von CHF 140‘000 für die bauliche Realisierung der Erschliessung Guggermatt
- Einführung der Schulsozialarbeit zusammen mit den Gemeinden Wölflinswil und Oberhof im Umfang von 20 Stellenprozent mit jährlichen Kosten von CHF 9‘500 für die Gemeinde Wittnau
- Kredit von CHF 75‘000 für den Umbau der Schulküche zu einem Mehrzweckraum
- Kreditabrechnung „Erstellung Entsorgungsplatz“
- Budget 2017 mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 %
- Verschiedenes
Publikation Ersatzwahl Gemeinderat vom 23.10.2016
Resultat der Ersatzwahl Gemeinderat vom 23. Oktober 2016:
- Anzahl Stimmberechtigte: 890
- Anzahl eingelegter Stimmzettel: 210
- davon Leere Stimmabgaben: 56
- davon ungültige Stimmabgaben: 4
- Vereinzelt gültige Stimmen: 150
Da keine Person das absolute Mehr erreicht hat, erfolgt ein 2. Wahlgang.
Das Wahlbüro
2. Wahlgang für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/17
Am 12. Februar 2017 findet der 2. Wahlgang für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014-2017 statt.
Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind von mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Wittnau innert 10 Tagen, das heisst bis am Mittwoch, 2. November 2016, 12.00 Uhr einzureichen.
Das Formular für die Anmeldung (Wahlvorschläge gemäss § 32 GPR) kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden (( 062 865 67 20, gemeindekanzlei@wittnau.ch, www.wittnau.ch).
Auszug aus dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
§ 32
1Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Für die Wahl des Ständerates und des Regierungsrates beträgt diese Frist 5 Tage.
2Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
3Die Anmeldungen müssen bei Gemeindewahlen bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros und bei übrigen Wahlen bei der Staatskanzlei jeweils bis spätestens 12.00 Uhr eintreffen.
4Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.
5Die Namen der angemeldeten Kandidaten sind unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist in den amtlichen Publikationsorganen zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
§ 33
1Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
2Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
3Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. In begründeten Fällen kann das zuständige Departement auf Gesuch hin eine Fristverlängerung gewähren.
Die Gemeindekanzlei
Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste
Der Forstbetrieb bietet Brennholz und Deckäste an. Das Formular für die Bestellung von Brennholz und Deckästen kann über den online Schalter der Gemeinde Wittnau oder auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Bestellungen können auch per Mail (wald@gipf-oberfrick.ch) oder telefonisch, Tel 062 865 80 57, erfolgen. Es werden keine Bestellformulare mehr versandt.
Wir bieten einen Hauslieferservice für Deckäste an. Diese werden Ende November geliefert. Der Preis pro Bund beträgt CHF 30.00. Pro Bund sind 9 bis 12 Weisstannen-Äste. Reisig-Schläge sind mit dem Brennholzformular ebenfalls zu bestellen. Diese werden bei Gelegenheit zugeteilt.
Weitere Auskünfte erteilt: Förster Stefan Landolt, Tel 062 865 80 57
Der Forstbetrieb
Holzschläge
Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt.
Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten.
Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Der Forstbetrieb
Privatwald
Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung der Privatwaldbesitzer unentgeltlich.
Holz, das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Diese Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet. Auskunft erteilt der Förster Stefan Landolt, Tel 062 865 80 57.
Der Forstbetrieb
Innerorts mit 91 km/h gemessen!
Am frühen Abend des 20. Oktober 2016 führte die Polizei Oberes Fricktal in Wittnau, an der Hauptstrasse, eine Geschwindigkeitskontrolle im Innerortsbereich durch. Im Verlauf der Kontrolle konnte ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h, anstelle der erlaubten 50 km/h, gemessen werden. Nach Abzug der Toleranz entspricht dies einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h. Der 34-jährige Schweizer musste den Führerausweis an Ort und Stelle abgeben.
Kurze Zeit später blitzte es an der gleichen Örtlichkeit ein weiteres Fahrzeug mit 90 km/h. Dessen Lenker, ein 64-jähriger deutscher Staatsangehöriger, konnte später durch eine Patrouille der Kantonspolizei bei der Ausreise nach Deutschland angehalten werden. Ihm wurde der ausländische Führerausweis für die Schweiz mit sofortiger Wirkung aberkannt. Beide Fahrzeuglenker werden wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verzeigt.
Polizei Oberes Fricktal
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