Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Mobility – Verlosung Jahresmitgliedschaft für Neukunden \ Termine 2018 \ Sauberhalten von Feldwegen und Strassen ausserhalb Baugebiet \ Ergänzungswahl Ersatzmitglied Steuerkommission\ Publikation Jubilare\ Öffentliche Auflage Budget 2017 Zweckverband GSA Rotel \ Baugesuch, öffentliche Auflage \ Baubewilligung erteilt
Mobility – Verlosung Jahresmitgliedschaft für Neukunden
Seit bald einem Jahr ist das Fahrzeug der Mobility mit Standort Schulstrasse in Wittnau in Betrieb. Die Gemeinde führt erneut eine Aktion zur Werbung von Neukunden durch. Die Gemeinde verlost gesamthaft drei Gratis-Jahres-Mitgliedschaften an die Einwohnerschaft von Wittnau.
Personen die noch nicht Mitglied eines Mobility-Abonnements und im Besitz eines gültigen Führerausweises sind, können bis am Freitag, 24. November 2017 der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder direkt am Schalter ihren Namen und Adresse mitteilen. Die Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
Die Gewinner der ersten Verlosung werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Termine 2018
Der Gemeinderat hat die Termine für das kommende Jahr festgelegt:
- Sonntag, 04. März 2018 Abstimmung
- Donnerstag, 17. Mai 2018 Seniorenausflug
- Mittwoch, 6. Juni 2018 Gemeindeversammlungen
- Sonntag, 10. Juni 2018 Abstimmung
- Dienstag, 31. Juli 2018 Bundesfeier
- Freitag, 07. September 2018 Jungbürgerfeier, 17.00 Uhr
- Sonntag, 23. September 2018 Abstimmung
- Montag, 05. November 2018 Ortsbürgeranlass
- Donnerstag, 29. November 2018 Gemeindeversammlung
Sauberhalten von Feldwegen und Strassen ausserhalb Baugebiet
In vergangener Zeit wurde vermehr festgestellt, dass die Feldwege und Strassen ausserhalb Baugebiet durch das Bewirtschaften von Feldern oftmals verschmutzt und nicht gereinigt werden. Zum Beispiel wird Rasenschnitt, Heu oder ähnliches einfach auf den Wegen liegen gelassen. Dies schadet den Flurwegen.
Den Bauern wird für das Reinigen der Wege nach getaner Arbeit gedankt.
Ergänzungswahl Ersatzmitglied Steuerkommission
Für den 2. Wahlgang wurden innert der Anmeldefrist sowie in der Nachmeldefrist bis am 17. Oktober 2017 keine Wahlvorschläge eingereicht. Somit ist für das Ersatzmitglied der Steuerkommission keine Wahl zustande gekommen.
Für den einen noch zu vergebenden Sitz ist innert 6 Monaten seit dem 1. Wahlgang vom 24. September 2017 eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den 1. Wahlgang durchzuführen. Der Gemeinderat hat den Wahlgang auf den 04. März 2017 festgelegt. Die Anmeldefrist für diesen Wahlgang endet am 19. Januar 2018, um 12.00 Uhr (§ 29a GPR).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch /Aktuelles ) bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Das Wahlbüro
Publikation Jubilare
In der neuen Fricktaler Zeitung werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert.
Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu.
Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum im 2018 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis am 30. November 2017 bei der Gemeindekanzlei (tel. 062 865 67 20), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können.
Die Meldungen können auch laufend an die Kanzlei erfolgen. Sie wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren.
Die Gemeindekanzlei
Öffentliche Auflage Budget 2017 Zweckverband GSA Rotel
Das Budget 2018 des Zweckverbands Gemeinschaftsschiessanlage Rotel liegt während 30 Tagen vom 10. November bis 11. Dezember 2017 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 10. November bis 11. Dezember 2017 auf:
- Bauherrschaft : Karin und Thomas Herzog, Hauptstrasse 24, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: taroarchitekten würenlingen ag, Wiesenstrasse 18, 5303 Würenlingen
- Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit angebauter Garage
- Standort/Lage: Parzelle 1551, Bündtenweg
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Baubewilligung erteilt
- Bauherrschaft: Schmid Cindy und Beat, Kirchmattstrasse 17, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Bauherrschaft
- Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus
- Ortslage: Parzelle 448, Kirchmattstrasse 17
Gemeindekanzlei Wittnau
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