Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Bäume und Sträucher zurückschneiden! \ Tretrecht \ Leinenpflicht im Wald \ Tag der offenen "Trotten-Türe" am 20. April
Bäume und Sträucher zurückschneiden!
Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und ähnliches dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer werden ersucht, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
Die in die Fahrbahn reichenden Äste sind auf eine Höhe von 4 m aufzuasten (d.h. die Äste zu entfernen), über Gehwegen beträgt die minimale lichte Höhe 2.50 Meter. Hecken und Sträucher sind gegenüber Gemeindestrassen auf die Parzellengrenze und gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit sind die notwendigen Massnahmen umgehend einzuleiten.
Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können Grundeigentümer haftbar gemacht werden.
Gemeinderat
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen April und Ende Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände ist untersagt.
Leinenpflicht im Wald
Nach der kantonalen Jagdverordnung und dem kommunalen Polizeireglement sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ihres Führers von der Leine gelassen werden.
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Leinenpflicht gilt gemäss dem Wegenstetter Polizeireglement auch auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen, öffentlichen Plätzen und auf dem Friedhof. Im übrigen Gemeindegebiet dürfen die Hunde nur unter strikter Überwachung laufen gelassen werden.
Tag der offenen "Trotten-Türe" am 20. April
Die alte Trotte in Wegenstetten beheimatet während den Sommermonaten einen besonderen Schatz – eine Kolonie der vom Aussterben bedrohten Fledermausart «Grosse Hufeisennase».
Damit diese besonderen Sommergäste dem Dorf erhalten bleiben wird der Dachstock sanft renoviert sowie verschiedene Aufwertungsmassnahmen in der Siedlung und Landschaft umgesetzt.
Zum Baustart laden Pro Natura Aargau, Eigentümerin des Flederhauses, die Stiftung Ferien im Baudenkmal und der Jurapark Aargau zum Tag der offenen Trotten-Türe ein.
Nehmen Sie einen kurzen Augenschein, kommen Sie beim angebotenen Apéro ins Gespräch, erfahren Sie mehr über die speziellen Tiere und das Bauprojekt und nutzen Sie die beiden angebotenen Rundgänge. ab 17.30 Uhr offene Trotten-Türe 18 Uhr, Rundgang durch die Trotte 19 Uhr, Rundgang Flugroute Fledermäuse.
Gemeindekanzlei Wegenstetten
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