Publikationen der Gemeinde Wallbach
Von: Gemeinde Wallbach
Nachrichten aus Wallbach: Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung \ Grüngut-Sammelstelle \ Tannenäste \ Bestellung der Weihnachtsbäume \ Hecken und Sträucher
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
Am kommenden Montag, 28. November 2011, finden im Gemeindesaal die Gemeindeversammlungen statt. Um 19.15 Uhr beginnt die Ortsbürgerversammlung und um 20.00 Uhr die Einwohnergemeindeversammlung. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Gemeinderat
Grüngut-Sammelstelle
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Grüngut-Sammelstelle bei der Kläranlage für diese Saison nur noch bis und mit Mittwoch, 30. November 2011, geöffnet ist. Die Wiedereröffnung erfolgt am 10. März 2012.
Gemeindekanzlei
Tannenäste
Gemäss Mitteilung der Forstverwaltung fand am «Rheinweg» ein Holzschlag statt. Dort können bei Bedarf Deckäste von Tannen geholt werden. Der Rheinweg ist der erste Querweg rheinabwärts nach dem Waldhaus.
Gemeindekanzlei
Bestellung der Weihnachtsbäume
Die Ortsbürgergemeinde stellt auch dieses Jahr den Einwohnerinnen und Einwohnern von Wallbach wieder einen Weihnachtsbaum gratis zur Verfügung. Im Gegensatz zu den Vorjahren müssen die Weihnachtsbäume nicht mehr vorgängig bestellt werden. Aufgrund der Erfahrungen wird das Forstamt genügend Bäume in unterschiedlichen Grössen bereitstellen. Die Weihnachtsbäume werden am Samstag, 17. Dezember 2011, ab 13.00 bis längstens 14.00 Uhr, beim Werkhof/Feuerwehrmagazin, abgegeben.
Gemeindekanzlei
Hecken und Sträucher
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden gebeten bis spätestens Ende Januar 2012 Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen, Trottoirs und Fusswegen auf das gesetzliche Mass zurückzuschneiden. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m Höhe, über Strassen bis 4.50 m Höhe freigehalten werden (gefahrlose Benützung der Verkehrsflächen und unverdeckte Sichtzonen).
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Sichtzonen, wo ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m zu gewährleisten ist. Zu beachten sind auch die Abstandsvorschriften zwischen den privaten Grundstücksgrenzen. Die Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Übersichtliche Strassenkreuzungen und -einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Dasselbe gilt auch für die privaten Hauszufahrten. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Rückschnitt wo nötig zu veranlassen. Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann die Gemeinde den Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer in Auftrag geben. Die Grundeigentümer werden zudem auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.
Gemeinderat Wallbach
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