Nachrichten aus Ueken: Baugesuch \ Gemeindeversammlungsbeschlüsse – Rechtskraft \ Information zum Trinkwasser
Baugesuch
Bauherr/Grundeigentümer: Schmid Corinne und Michael, Hauptstrasse 39, 5027 Herznach;
Projektverfasser: Hägi und Partner AG, Hauptstrasse 30, 5028 Ueken
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus;
Ortslage: Parzelle Nr. 799, Schulstrasse
Das oben erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 13. Januar bis 13. Februar 2012 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Gemeindeversammlungsbeschlüsse – Rechtskraft Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2011 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 3. Januar 2011 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Information zum Trinkwasser – Trinkwasserqualität 2011 Die Wasserversorgung hat Herznach-Ueken im Jahre 2011 rund 2260 Einwohner versorgt. Sämtliches Trinkwasser stammte aus dem Grundwasserpumpwerk „Blackimatt“. Die mikrobiologischen Werte liegen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Unser Trinkwasser ist somit hygienisch einwandfrei. Die Härte des Wassers liegt bei 37.6°fH (hart). Detaillierte Informationen zum Trinkwasser finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles“. Wasserversorgung Herznach - Ueken
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