Publikationen der Gemeinde Ueken
Von: Gemeinde Ueken
Nachrichten aus Ueken: Gemeindeversammlung; Traktanden \ Wahlbüro Ueken; Annahme Stille Wahlen für die Amtsperiode 2018/2021 \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern sowie Waldrändern \ Forderungen gegenüber der Gemeinde
Gemeindeversammlung – Traktanden
Für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2017 hat der Gemeinderat folgende definitiven Traktanden festgelegt:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2017
- Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2018
- Verschiedenes und Umfrage
Einwohnergemeindeversammlung
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2017
- Festlegung Gemeinderatsbesoldung Amtsperiode 2018/2021
- Beratung und Beschlussfassung über das Budget 2018 mit einem Steuerfuss von 125 %
- Kreditantrag Knoten-/Belagssanierung K107
- Genehmigung BNO Teiländerung
- Genehmigung Reglement familienergänzende Kinderbetreuung
- Anpassung Satzungen Gemeindeverband Laufenburg
- Verschiedenes und Umfrage
8.1 Verabschiedung Roland Deiss
8.2 Verabschiedung Marco Mayr
8.3 Begrüssung Kommissionen und Gremien
Gemeinderat
Wahlbüro Ueken / Annahme Stille Wahlen für die Amtsperiode 2018/2021
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen vom 26. November 2017 für die Amtsperiode 2018/2021 ist am Freitag, 13. Oktober 2017 abgelaufen.
Sämtliche Anmeldungen sind mit den erforderlichen Wahlfähigkeitszeugnissen fristgerecht eingetroffen.
Sämtliche Wahlvorschläge wurden ordnungsgemäss publiziert.
Die 5-tägige Nachmeldefrist für die Steuerkommission sowie deren Ersatz lief am Dienstag, 17. Oktober 2017 um 16.00 Uhr, ab. Es sind keine Nachnominationen erfolgt.
Nachdem für diese Kommissionen die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl Sitze entspricht, können die nachfolgenden Kandidierenden nun in stiller Wahl definitiv als gewählt erklärt werden:
Steuerkommission (1 Sitz)
- Deiss, André, 1970, Löörenstrasse 20, parteilos, neu
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
- Bühler, Beat, 1948, Murbisweg 3, parteilos, neu
Wahlbüro
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern sowie Waldrändern
Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Im Grundsatz gilt: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswege muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
Auch bodendeckende Pflanzen sind zurückzuschneiden, damit die Einlaufschächte freigelegt sind. Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge usw. die den Hydranten verdecken, sind zurückzuschneiden.
Mit diesem Aufruf werden auch die Privatwaldbesitzer aufgefordert, die Jungpflanzen, Sträucher und Äste usw. entlang der Waldwege so zurückzuschneiden, dass vom Grenzstein her ein Streifen von einem Meter in die Parzelle hinein vollkommen freigelegt ist.
Gemeinderat
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Um die Gemeinderechnung 2017 termingerecht abschliessen zu können, sind sämtliche offenen Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens 1. Dezember 2017 bei der Abteilung Finanzen einzureichen. Besten Dank.
Abteilung Finanzen Ueken
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