Fussballstadion Aarau - gerichtlicher Zwischenentscheid
Von: mm/f24.ch
Am 30. März 2015 hat das Verwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren um das Fussballstadion Aarau einen Zwischenentscheid gefällt. Es entschied über die verfahrensrechtlichen Begehren des Beschwerdeführers.
Neubau Aarauer Stadion (Foto: Stadt Aarau)
Das Ausstandbegehren des Beschwerdeführers gegen einzelne Richter und Gerichtsschreiber wies das Verwaltungsgericht ab, weil die geltend gemachten Umstände keine Befangenheit der betroffenen Gerichtspersonen begründen konnten.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (Gerichtskosten und eigene Anwaltskosten) hiess es teilweise gut. Für einen Teil der Gerichtskosten wird dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.
Das Begehren um eine unentgeltliche anwaltliche Vertretung wurde hingegen vollumfänglich abgewiesen, da nach Auffassung des Gerichts die gesetzlichen Voraussetzungen fehlten.
Der Zwischenentscheid vom 30. März 2015 kann innert einer Frist von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
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