Nordwestschweizer Regierungskonferenz für USR III – a b e r…
Von: mm/f24.ch
Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz NWRK (AG, BL,BS, SO, JU)verabschiedete gestern eine gemeinsame Position zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Sie hält die Unternehmenssteuerreform III für unverzichtbar. Die Nordwestschweizer Regierungen unterstützen alle Massnahmen, die zielgerichtet und notwendig sind, um die Standortattraktivität für betroffene Unternehmen zu sichern. Sie begrüssen namentlich die Lizenzbox und den schrittweisen Übergang vom alten ins neue Steuersystem. Kantonale Gewinnsteuersenkungen sollen sorgfältig geplant und schrittweise sowie nachhaltig finanziert umgesetzt werden, um sowohl die Attraktivität als auch die finanzielle Stabilität zu sichern. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz lehnt hingegen all jene Massnahmen ab, die nicht zielgerichtet sind und unnötige Mindereinnahmen zur Folge haben. Sie fordert den Bund auf, den finanziellen Spielraum so weit wie möglich zu erhalten und darüber hinaus die Ausgleichszahlungen an die Kantone auszubauen.
Elisabeth Baume-Schneider, Konferenzpräsidentin 2013 - 2015, Ministre JU
Im Oktober 2014 haben die Schweiz und die EU ihren langjährigen Dialog über die Unternehmensbesteuerung beendet. Parallel dazu erarbeitet die OECD mit hohem Tempo neue internationale Standards für die Besteuerung von Unternehmen; sie sollten im Laufe des Jahres 2015 vorliegen.
Die Schweiz wird vor diesem Hintergrund die steuerliche Privilegierung ausländischer Erträge aufheben müssen. Der Bundesrat hat aus diesem Grund am 22. September 2014 eine Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet.
Mit der Reform sollen die nicht mehr international anerkannten Steuermodelle aufgehoben sowie ein Massnahmenpaket umgesetzt werden, mit welchem die Attraktivität des Schweizer Steuersystems gesichert, die internationale Akzeptanz wieder hergestellt und die nötigen Einnahmen der öffentlichen Hand erhalten bleiben.
Rechts- und Planungssicherheit
Die Nordwestschweizer Kantonsregierungen halten die Unternehmenssteuerreform III für unverzichtbar. Sie begrüssen das aktive Vorgehen des Bundesrats. Der Standort Schweiz könne nur dann erfolgreich bleiben, wenn sein Steuersystem vorhersehbar und rechtssicher ausgestaltet sei. Ein Festhalten an Steuermodellen, die im Ausland nicht akzeptiert seien, wäre kontraproduktiv und volkswirtschaftlich untragbar. Dies gelte besonders für die Nordwestschweiz: International ausgerichtete Unternehmen tragen hier zu einem erheblichen Teil der Steuereinnahmen bei; sie beschäftigen in der Region über 90'000 Menschen.
Ein besonderes Anliegen ist der Nordwestschweizer Regierungskonferenz der Erhalt der Stabilität und der Planungssicherheit für die Unternehmen und die öffentliche Hand. Aus diesem Grund wollen sie ihre Praxis fortführen, dass Unternehmen bei Verlust eines besonderen Steuerstatus ihre stillen Reserven aufdecken können. Der Bund will diese Massnahme in der Unternehmenssteuerreform bekräftigen. Damit wird ein schrittweiser Übergang vom alten ins neue Steuersystem sichergestellt.
Zustimmung zu zielgerichteten Ersatzmassnahmen
In der Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bund die Einführung einer Lizenzbox vor, mit welcher Einkünfte aus Patenten steuerlich begünstigt werden. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz begrüsst diese Massnahme. Die Lizenzbox sei notwendig, um die Attraktivität des Innovationsstandorts zu erhalten; ebenso sei die internationale Akzeptanz langfristig gegeben, wenn sich der in der OECD erarbeitete Vorschlag für einen internationalen Standard durchsetze. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Lizenzbox nach Vorliegen der OECD-Vorgaben zu aktualisieren. Die Schweiz soll den internationalen Rahmen ausschöpfen und eine attraktive, administrativ möglichst einfach handhabbare Lizenzbox anbieten.
Ebenso auf Zustimmung stossen die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Anpassungen bei der Kapitalsteuer: Mit diesen werde eine wichtige Flexibilisierung erreicht, die zielgerichtet den betroffenen Unternehmen helfe und damit auch einen Beitrag zur Standortattraktivität leiste.
Gewinnsteuersenkungen
Der Bund geht in seinen Modellrechnungen davon aus, dass die Kantone im Zuge der Unternehmens-steuerreform III ihre Gewinnsteuersätze von durchschnittlich 22% auf 16% senken werden. Die Nordwestschweizer Regierungen wollen die Standortattraktivität der Region sichern und gleichzeitig die finanzielle Nachhaltigkeit für die öffentliche Hand erhalten.
Sie sprechen sich deshalb dafür aus, bei den nötigen Gewinnsteuersenkungen ein sorgfältiges, schrittweises und nachhaltig finanziertes Vorgehen anzustreben. Das nötige Ausmass und der zeitliche Ablauf der Gewinnsteuersenkungen würden einerseits von der Einführung und Wirksamkeit der steuerlichen Ersatzmassnahmen und andererseits von der weiteren internationalen Entwicklung abhängen.
Finanzielle Nachhaltigkeit
Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz legt grossen Wert auf die Nachhaltigkeit der Unternehmenssteuerreform III. Sie will den finanziellen Spielraum von Bund und Kantonen für die zentralen Reformelemente möglichst gross halten.
Sie fordert den Bund deshalb auf, auf alle steuerpolitischen Massnahmen zu verzichten, die nicht zielgerichtet sind und weitere Mindereinnahmen für die öffentliche Hand oder dynamische Risiken mit sich bringen.
Aus diesem Grund lehnen die Nordwestschweizer Kantone die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Ausdehnung der reduzierten Dividendenbesteuerung auf Streubesitz ab.
Nach Ansicht der NWRK sind auch die finanziellen Risiken der zinsbereinigten Gewinnsteuer, wie sie der Bund vorschlägt, zu gross. Sollte der Bundesrat an der zinsbereinigten Gewinnsteuer festhalten, so verlangen die Nordwestschweizer Kantone, in den weiteren Arbeiten die Mitnahmeeffekte und negativen dynamischen Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen zu beseitigen.
Die genannten, nicht notwendigen Massnahmen würden gemäss erläuterndem Bericht des Bundes Min-dereinnahmen von insgesamt 1.6 Mrd. Franken mit sich bringen; davon würden rund 800 Mio. Franken beim Bund und rund 800 Mio. Franken bei den Kantonen anfallen.
Die Nordwestschweizer Regierungen fordern den Bund auf, die durch den Verzicht frei werdenden Mittel des Bundes als zusätzliche Kompensation an die Kantone einzusetzen. Damit könne der finanzielle Spielraum für die zentralen Reformelemente, darunter kantonale Gewinnsteuersenkungen, erhöht werden.
Höhere Ausgleichszahlungen
Der Bund hat zugesagt, die Hälfte der Kosten der Reform zu tragen und Ausgleichszahlungen von total einer Milliarde Franken an die Kantone zu leisten. Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz begrüsst die Bemühungen des Bundes; sie hält aber auch fest, dass diese Mittel noch nicht ausreichen.
Der Bund selbst erhält heute einen Anteil von rund 60% der Gewinnsteuern und sollte entsprechend einen mindestens ebenso grossen Anteil an der Finanzierung der Reform tragen. Darüber hinaus sollte der Bund die freiwerdenden Mittel aus den nicht nötigen Reformelementen gezielt für die Kompensation der Kantone einsetzen.
Anpassung des Nationalen Finanzausgleichs
Die Unternehmenssteuerreform III macht auch Reformen des Nationalen Finanzausgleichs nötig. Die Nordwestschweizer Regierungen unterstützen technische Anpassungen wie die Einführung eines Gewichtungsfaktors für Unternehmensgewinne und eines separaten Faktors für die in der Lizenzbox erzielten Gewinne. Die Nordwestschweizer Kantone sind mehrheitlich der Auffassung, dass für diese Gewichtungsfaktoren Untergrenzen festzulegen sind.
Gegenfinanzierung
Die Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III auf Bundesebene dürfe weder die breite Bevölkerung noch die Kantone zusätzlich belasten. Als mögliche Massnahme zur Gegenfinanzierung wird die Reduktion des Einschlags bei der Besteuerung von Dividenden unterstützt. Diese Massnahme sei sozialverträglich und auch sachgerecht, da die Anteilseigner indirekt davon profitieren, wenn die Unternehmenssteuern sinken.
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