Erfolgreicher Basler Pilotversuch für velofreundliche LSA
Von: mm/f24.ch
Seit Mitte Juni 2013 läuft der Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen (LSA), mit dem Basel schweizweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Konkret geht es um Rechtsabbiegen bei Rot für Velos oder das Überqueren zusammen mit Fussgängern. Nach gut einem Jahr lässt sich eine grundsätzlich positive Bilanz ziehen. Das Bau- und Verkehrsdepartment wird deshalb beim Bundesamt für Strassen die notwendige Rechtsänderung beantragen, damit die Verkehrsregelung der Pilotversuche dauerhaft angewendet werden kann.
Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen ist ein Erfolg
Seite Mitte Juni 2013 beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt mit einem Pilotversuch an einem schweizerischen Forschungsprojekt für velofreundliche Lichtsignalanlagen. An vier speziell signalisierten Kreuzungen in Basel sind die Lichtsignalanlagen versuchsweise so ausgestattet, dass Velofahrer auch bei Rot rechts abbiegen oder zusammen mit Fussgängern die Kreuzung überqueren dürfen.
In Basel zeigte sich, dass die Velofahrenden an den vier Kreuzungen die Möglichkeit, bei Rot rechtabzubiegen, rege genutzt haben. Und auch die erlaubte Veloquerung bei Fussgängergrün an der vierten Kreuzung fand guten Zuspruch.
Die liberale Verkehrsregelung dieser Versuche führte zu deutlich weniger Konflikten zwischen Velos und Motorfahrzeugen und fand auch bei Fussgängern eine gute Akzeptanz. Unfälle gab es keine.
Autofahrer profitieren insofern davon, dass bei grüner Ampel keine Velos die Weiterfahrt verzögern, da diese bereits bei Rot fahren durften. Zudem wurden an den vier Kreuzungen tendenziell – insbesondere mit einem zuführenden Radstreifen – weniger Verstösse gegen die Verkehrsregeln beobachtet, als in der Vergleichsperiode vor der Einführung des Pilotversuchs.
Aus diesen Gründen will das Bau- und Verkehrsdepartment beim Bundesamt für Strassen beantragen, den Pilotversuch auszudehnen und zu verlängern. Es gilt abzuklären, ob die neuen Regelungen auch nach Demontage der orangen Informationstafeln vor Ort verstanden werden und wie sie sich über einen längeren Zeitraum auswirken.
Zeitgleich beantragt das Bau- und Verkehrsdepartment in Absprache mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement beim Bund die notwendige Änderung der Signalisationsverordnung, damit die Verkehrsregelung des Pilotversuchs dauerhaft angewendet werden kann.
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