Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Jahresabonnemente TNW für Schüler 2015/2016 \ Hundetaxe 2015 \ Eidgenössische Volksabstimmung \ Personelles \ Gesuch für die Nutzung von Grundwasser für den Betrieb einer Wärmepumpe
Jahresabonnemente TNW für Schüler 2015/2016
Für in Stein wohnhafte Schüler, welche die Oberstufe in Frick, Laufenburg oder Rheinfelden besuchen, besteht auch dieses Jahr die Möglichkeit, ein Jahresabonnement TNW für Schüler mit Gültigkeit 01.07.2015 bis 30.06.2016 oder 01.08.2015 bis 31.07.2016 zu beantragen. Die Bestellung muss via Gemeinde erfolgen.
Das Abo ist nicht übertragbar und im ganzen TNW-Gebiet gültig. Schüler, welche neu in die Oberstufe eintreten und keinen amtlich gültigen Ausweis (ID oder Pass) auf sich tragen, müssen eine Grundkarte beantragen.
Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Stein, Abteilung Finanzen, gerne per E-Mail finanzen@gemeinde-stein.ch bis spätestens 31. Mai 2015 entgegen. Die Bestellung muss Name, Vorname, Geburtsjahr, Adresse des Schülers, Schulort sowie die gewünschte Gültigkeitsdauer enthalten.
Muss eine Grundkarte beantragt werden, muss der Abteilung Finanzen innert der Bestellfrist ein Passfoto eingereicht werden.
Die Abonnemente werden Ende Juni 2015 durch die Gemeinde bezahlt und den Schülern per Post zugestellt.
Abteilung Finanzen
Hundetaxe 2015
Am 1. Mai beginnt das neue Hundetaxenjahr. Die Hundetaxe von Fr. 115 wird anfangs Mai in Rechnung gestellt.
Weiter möchten wir alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass es ihre Pflicht ist, sämtliche ihren Hund betreffenden Änderungen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod etc.) an die Zentrale Datensammelstelle ANIS (Animal Identity Service), Morgenstrasse 123, 3018 Bern; Tel. 031 371 35 30, info@anis.ch , zu melden.
Für eine Neuregistrierung im ANIS wenden sie sich bitte an eine Schweizer Tierarztpraxis. Wir bitten Sie, alle Änderungen ebenfalls der Gemeindekanzlei mitzuteilen, sofern dies nicht schon gemacht wurde.
Ersthundehaltende haben vor der Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs und anschliessend innerhalb eines Jahres einen Praxiskurs zu besuchen.
Neuhundehaltende, die nachweislich bereits einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres nur den Praxiskurs absolvieren. Auf der Homepage www.tiererichtighalten.ch finden Sie die angebotenen Kurse in der Umgebung.
Personen, welche neu einen Hund halten, müssen bei der Anmeldung den Heimtierausweis (Impfbüchlein) sowie die Sachkundenachweise vorweisen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei
Eidgenössische Volksabstimmung
Am 14. Juni 2015 finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Ver-fassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
- Volksinitiative vom 20. Januar 2012 „Stipendieninitiative“
- Volksinitiative vom 15. Februar 2013 „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
- Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro (Gemeindehaus):
- Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
- Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch ) gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei
Personelles
Nach siebenmonatiger Tätigkeit beim Sozialdienst verlässt Silvana Kim die Gemeindeverwaltung per Ende April. Als Nachfolgerin hat der Gemeinderat Silvia Guhl Lawson gewählt. Sie wird ab 1. Mai die Arbeit im Gemeindehaus aufnehmen.
Interimistisch leitet Heinz Glauser den kommunalen Sozialdienst und stellt die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterin sicher.
Durch den personellen Wechsel und die damit verbundene Einarbeitung und Schulung ist der Sozialdienst nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten deshalb darum, Besprechungen vorgängig zu vereinbaren (Tel. 062 866 40 05, sozialdienst@gemeinde-stein.ch)
Wir danken Silvana Kim für ihre wertvolle Mitarbeit. Silvia Guhl Lawson wünschen wir einen guten Start in die neue berufliche Herausforderung und heissen sie im Team herzlich willkommen.
Gemeinderat und Personal
Gesuch für die Nutzung von Grundwasser für den Betrieb einer Wärmepumpe
- Gesuchstellerin: Baukonsortium Rheinfels-Park, p.A. Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
- Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf den Parzellen Nr. 123, Schaffhauserstrasse
- Förderleistung: 8.05 l/s (483 l/min)
- Pumpenleistung: Pumpe 1: 8.33 l/s (500 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 29. April 2015 bis 28. Mai 2015 auf der Gemeindekanzlei Stein öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben.
Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Kanton Aargau,
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Abteilung für Umwelt
Gemeindekanzlei Stein
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