Nachrichten aus Stein: Eidgenössische Volksabstimmungen und kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 24. September 2017 \ Publikation von Einbürgerungsgesuchen \ Personalausflug \ Baugesuch
Eidgenössische Volksabstimmungen und kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 24. September 2017 Am 24. September 2017 werden den Stimmberechtigten die folgenden Sachgeschäfte und Wahlen zur Entscheidung vorgelegt: Eidgenössische Volksabstimmungen
Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020
Kommunale Gesamterneuerungswahlen
Wahl von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro (Gemeindehaus):
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch) gerne zur Verfügung. Gemeindekanzlei
Publikation von Einbürgerungsgesuchen Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. Gesuchstellerin
Name: Marjanac
Vorname: Suzana
geboren: 1978
Heimat: Serbien
Adresse: Langackerstrasse 19, Stein
Gesuchsteller
Name: Marjanac
Vorname: Luka
geboren: 2003
Heimat: Bosnien und Herzegowina
Adresse: Langackerstrasse 19, Stein
Gesuchstellerin
Name: Marjanac
Vorname: Tijana
geboren: 2005
Heimat: Bosnien und Herzegowina
Adresse: Langackerstrasse 19, Stein
Gesuchstellerin
Name: Kayhan
Vorname: Pinar
geboren: 1982
Heimat: Türkei
Adresse: Münchwilerstrasse 3, Stein
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeindekanzlei
Personalausflug Am Donnerstag, 7. September 2017 führt das Gemeindepersonal den traditionellen Personalausflug durch. Die Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben deshalb an diesem Tag geschlossen. Wir danken für das Verständnis. Gemeindekanzlei
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2017/39
Bauherrschaft: Fortimo Invest AG, Rorschacherstrasse 302, 9016 St. Gallen
Grundeigentümer: Fortimo Invest AG, Rorschacherstrasse 302, 9016 St. Gallen, Areal B AG, Blumenweg 1, 4332 Stein AG, Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Neubau 6 Mehrfamilienhäuser mit einer Einstellhalle im UG, Fussweg und Radweg
Ortslage: Münchwilerstrasse,Parzelle(n)-Nr. 664, 1548, 530, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 07.09.2017 bis 09.10.2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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