Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Zürcherstrasse 22 \ Die Schweizer Armee kocht für die Steinerinnen und Steiner \ Rückbau der öffentlichen Telefonkabinen (Publifone) \ Einladung zur Gemeindeversammlung \ Baugesuch \ Gesuch für die Nutzung von Grundwasser
Zürcherstrasse 22
Die Liegenschaft an der Zürcherstrasse 22 ist im Besitz der Einwohnergemeinde Stein. Das Erdgeschoss ist seit längerem für eine gewerbliche Nutzung vermietet.
In den vergangenen Wochen wurden die Wohnräume im ersten Stock sanft renoviert. Diese Räumlichkeiten werden an die Sozialen Dienste der Gemeinden Laufenburg und Stein vermietet und dienen der Unterbringung von in Not geratenen Personen aus den beiden Ortschaften.
Gemeinderat
Die Schweizer Armee kocht für die Steinerinnen und Steiner
Der Küchencheflehrgang aus Thun kommt wieder nach Stein.
Am Mittwoch, 8. November 2017 wird der Steiner Bevölkerung von 12.00 – 13.00 Uhr im Saalbau ein exklusives Mittagessen aus der Truppenküche angeboten.
- Das Menü: Schweinsgeschnetzeltes Zürcher Art, Hörnli, grüne Bohnen gedünstet; Thurgauer Süssmostcrème
Die Portion kostet CHF 5.00. Die Essensgutscheine müssen vorgängig, bis spätestens den 6. November 2017, bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
In die Steiner Haushalte wird noch ein separates Informationsblatt zugestellt.
Nutzen Sie die Möglichkeit dieser aussergewöhnlichen Art der Mittagsverpflegung. Selbstverständlich darf man, militärisch korrekt, auch seine persönliche Gamelle (militärisches Koch- und Essgeschirr) mitnehmen und wieder einmal zum Einsatz bringen. Wir wünschen en Guete!
Gemeinderat und Schweizer Armee (Kü C LG)
Rückbau der öffentlichen Telefonkabinen (Publifone)
Die Swisscom AG, Olten, teilt mit, dass die öffentlichen Telefonkabinen bei der Poststelle und am Bahnhof in Stein bis März 2018 ausser Betrieb genommen werden. Diese Massnahme wird mit dem veränderten Kundenbedürfnis begründet.
Der Bundesrat hat gemäss Swisscom AG beschlossen, dass diese Dienstleistung kein Bestandteil mehr der Grundversorgung ist.
Gemeinderat
Einladung zur Gemeindeversammlung
Die kommenden Versammlungen der Einwohner- und Ortsbürger finden am Freitag, 1. Dezember 2017 im Saalbau statt. Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 20.00 Uhr. Bereits um 19.30 Uhr startet die Versammlung der Ortsbürger.
Folgende Traktanden sind vorgesehen:
Einwohnergemeindeversammlung
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2017
- Kreditabrechnung; Neugestaltung Parkplatz Sportarena Bustelbach
- Reglement und Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung
- Verpflichtungskredit für die Sanierung der Gartenstrasse, Abschnitt Bäumliackerstrasse bis Schulstrasse (CHF 600‘000.00)
- Verpflichtungskredit für die Erstellung einer Trinkwasser-Ringleitung im Bereich Zürcherstrasse und J. C. Hausstrasse (CHF 227‘000.00)
- Verpflichtungskredit für die Erstellung eines Fuss- und Radwegs nördlich der Münchwilerstrasse, Überbauung Neumatt (CHF 495‘000.00)
- Budget 2018 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses
- Bericht aus dem Gemeinderat
- Verschiedenes
- Verabschiedung von Gemeindeammann Hansueli Bühler
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2017
- Budget 2018
- Verschiedenes
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Gemeinderat
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2017/45
- Bauherrschaft: Benz Stefan, Unterfeldstrasse 2, 4332 Stein AG, Benz Fabienne, Unterfeldstrasse 2, 4332 Stein AG
- Grundeigentümer: Benz Stefan, Unterfeldstrasse 2, 4332 Stein AG, Benz Fabienne, Unterfeldstrasse 2, 4332 Stein AG
- Projektverfasser: Hassler Rolf, Rütistrasse 1, 4332 Stein AG
- Bauvorhaben: EFH-Umbau mit Anbau, Einfriedigung
- Ortslage: Gartenstrasse 30, Parzelle(n)-Nr. 940, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 26.10.2017 bis 24.11.2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Gesuch für die Nutzung von Grundwasser
für Wärme- und Kühlzwecke
- Gesuchstellerin: Swiss IMMOPRO AG
- Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 811, Rüchligstrasse in Stein (AG)
- Förderleistung: 3.92 l/s (235 l/min)
- Pumpenleistung: Pumpe 1: 4.45 l/s (267 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 26.10.2017 bis 24.11.2017 auf der Gemeindekanzlei Stein (AG) öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aarau, 13. Oktober 2017
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Abteilung für Umwelt
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