Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl von einem Mitglied des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz) vom 5. Juni 2016; 1. Wahlgang; Nachmeldefrist \ Öffnungszeiten
Ersatzwahl von einem Mitglied des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz) vom 5. Juni 2016; 1. Wahlgang; Nachmeldefrist Für den ersten Wahlgang eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz) vom 5. Juni 2016 hat sich folgende Kandidatin fristgerecht angemeldet:
Anliker Irene, geb. 1966, von Gondiswil BE, Zullwil SO und Meltingen SO, Münchwilerstrasse 55
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als es zu wählen gilt, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Montag, 2. Mai 2016, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet www.gemeinde-stein.ch (Suchwort: Wahlvorschlag) heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro
Öffnungszeiten An Auffahrt, Donnerstag, 5. Mai 2016, bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Am Vortag, Mittwoch, 4. Mai 2016, erfolgt der Schalterschluss bereits um 16.00 Uhr. Der Freitag, 6. Mai 2016, wird als Brückentag genutzt, weshalb auch an diesem Tag die Schalter geschlossen bleiben. Die Brückentage ermöglichen dem Personal den Abbau von Überzeit und von Ferientagen. Für das Jahr 2016 hat der Gemeinderat die folgenden Brückentage festgelegt:
Freitag, 6. Mai 2016
Freitag, 27. Mai 2016
Montag, 31. Oktober 2016
Freitag, 9. Dezember 2016
Dienstag, 27. Dezember bis Freitag, 31. Dezember 2016
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis. Gemeindekanzlei Stein
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