Nachrichten aus Stein: Informationsveranstaltung \ Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie kommunale Wahlen \ Hundetaxe 2016 \ Baugesuch
Einladung zur Informationsveranstaltung am 11. Mai 2016 An der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die finanziellen Folgen der geplanten Reorganisation der Gemeindeverwaltung (Einführung einer Geschäftsleitung) beschliessen können. Anlässlich der Informationsveranstaltung vom
Mittwoch, 11. Mai 2016, 19.30 Uhr, Saalbau Stein
orientiert der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner über die vorgesehenen Veränderungen und deren Folgen. In den nächsten Tagen wir noch ein Flugblatt in alle Haushaltungen verteilt. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und danken für das damit verbundene Interesse an der erfolgreichen Weiterentwicklung unseres Dorfes. Der Gemeinderat
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie kommunale Wahlen vom 5. Juni 2016 Am 5. Juni 2016 finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt: Eidgenössische Volksabstimmungen
Volksinitiative vom 30. Mai 2013 „ Pro Service public“
Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
Volksinitiative vom 10. März 2014 „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG)
Kantonale Volksabstimmungen
Aargauische Volksinitiative „Kinder und Eltern für familienergänzende Betreuungsstrukturen“ vom 9. April 2013 (Hauptabstimmung)
Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz KiBeG) vom 12. Januar 2016 (Gegenvorschlag)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB), (Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben); Änderung vom 1. März 2016
Kommunale Wahlen
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017, 2. Wahlgang
Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmzähler-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2014/2017, 1. Wahlgang (sofern keine Stille Wahl zustande kommt)
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro (Gemeindehaus):
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch) gerne zur Verfügung. Die Gemeindekanzlei
Hundetaxe 2016 Am 1. Mai beginnt das neue Hundetaxenjahr. Die Hundetaxe beträgt gemäss Regierungsratsbeschluss neu Fr. 120 und wird anfangs Mai in Rechnung gestellt. Weiter möchten wir alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass es ihre Pflicht ist, sämtliche ihren Hund betreffenden Änderungen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod etc.) der Gemeindekanzlei mitzuteilen (sofern dies nicht schon geschehen ist). Den Verkauf, die Weitergabe oder den Tod eines Hundes muss der Hundehalter selber in der Hundedatenbank AMICUS mutieren (www.amicus.ch) Personen, welche neu einen Hund halten, müssen bei der Anmeldung den Heimtierausweis (Impfbüchlein) sowie die Sachkundenachweise vorweisen. Ersthundehaltende haben vor der Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs und anschliessend innerhalb eines Jahres einen Praxiskurs zu besuchen. Neuhundehaltende die nachweislich bereits einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund nur den Praxiskurs absolvieren. Auf der Homepage www.tiererichtighalten.ch finden Sie die angebotenen Kurse in der Umgebung. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt dem Hund den Chip einsetzen. Die Gemeindekanzlei
Bauvorhaben: Sitzplatz-Überdachung, Vordach über Eingangstüre
Ortslage: Langackerstrasse 24,Parzelle(n)-Nr. 1347, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 20. April 2016 bis 19. Mai 2016 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bauverwaltung Stein
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