Nachrichten aus Stein: Ausschreibung Konzession für Kaminfegerdienst \ Baugesuche
Ausschreibung Konzession für Kaminfegerdienst Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111) ist in der Gemeinde Stein die Konzession für den Kaminfegerdienst per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen. Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:
die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
einen guten Leumund
den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz, Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen), Feuerschau und Feuerungskontrolle
derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden
Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis 19. Mai 2017 dem Gemeinderat Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt gerne der Bereichsleiter Bau und Planung, Roland Gröflin, Telefon 062 866 40 08 oder E-Mail roland.groeflin@gemeinde-stein.ch. Gemeinderat
Ortslage: BäumliackerstrasseParzelle(n)-Nr. 423, 972, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 0 bis 0 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2016/02
Bauherrschaft: W. Winter GmbH, (Gesellschafter: Markus Winter, Dorfstr.29, 4333 M'wilen), Rütistrasse 229, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: W. Winter GmbH, (Gesellschafter: Markus Winter, Dorfstr.29, 4333 M'wilen), Rütistrasse 229, 4332 Stein AG
Projektverfasser: W. Winter GmbH, (Gesellschafter: Markus Winter, Dorfstr.29, 4333 M'wilen), Rütistrasse 229, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Sanierung Beton-Bodenplatte (Ergänzung bei bestehenden Garagen)
Ortslage: RütistrasseParzelle(n)-Nr. 237, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 21.04.2017 bis 22.05.2017 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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