Neue Präsenzzeiten beim Grenzübergang Stein / Bad Säckingen
Von: Patrick Ph. Gantenbein
Um den Personaleinsatz zu optimieren, reduziert die Grenzwachtregion I / Basel per 1. Februar 2016 an drei Grenzübergängen zu Deutschland ihre Präsenzzeiten. Betroffen sind die Grenzübergänge Basel-Hiltalingerstrasse, Riehen-Lörrach und Stein/Bad Säckingen. Verzollungen von Privatwaren sind auch künftig an allen drei Grenzübergängen im Selbstdeklarationsverfahren möglich. Die Abfertigung von Handelswaren an den Nebenzollstellen Riehen und Stein / Bad Säckingen sind von den Änderungen nicht betroffen.
Damit die vielfältigen grenzpolizeilichen und fiskalischen Aufgaben der Grenzwachtregion I / Basel mit dem verfügbaren Personalbestand optimal bewältigt werden können, erfolgen an drei Grenzübergängen zu Deutschland per nächsten Monat Änderungen in den Präsenzzeiten.
Verzollungen per Anmeldebox oder Verzollung an den Autobahnübergängen
Bei den Grenzübergängen Riehen-Lörrach und Basel-Hiltalingerstrasse wird die jetzige Anwesenheit der Mitarbeitenden der Grenzwachtregion Basel um täglich zwei Stunden reduziert.
Neu werden ab Montag, 1. Februar 2016 die zwei Grenzübergänge von Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr besetzt sein. Ausserhalb dieser Zeiten sind Reisende, welche Waren über den Zolltoleranzen oder über der Wertfreigrenze mitbringen, verpflichtet die Anmeldung der Privatwaren entweder beim rund um die Uhr besetzten Autobahnübergang Basel-Weil vorzunehmen oder per Anmeldebox eine Selbstdeklaration direkt am jeweiligen Grenzübergang durchzuführen.
Reisende, welche von Deutschland über den Grenzübergang Stein / Bad Säckingen in die Schweiz einreisen und Waren über den Zolltoleranzen oder über der Wertfreigrenze mitführen, haben mehrere Möglichkeiten, den Verzollungspflichten nachzukommen.
Anmeldeboxen für die Selbstdeklaration im Privatwarenverkehr stehen an folgenden Grenzübergängen im Kanton Aargau zur Verfügung: Rheinfelden Stadt, Stein/Bad Säckingen, Laufenburg, Zurzach und Kaiserstuhl.
Das Grenzwachtpersonal steht für Verzollungen rund um die Uhr am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn zur Verfügung. Der Grenzübergang von Koblenz-Waldshut ist von Montag bis Samstag von 5 Uhr bis 22 Uhr sowie am Sonntag von 10 Uhr bis 18 Uhr besetzt. Ausserhalb diesen Zeiten ist an diesem Grenzübergang die Anmeldung von Privatwaren ebenfalls mittels Anmeldebox im Selbstdeklarationsverfahren möglich.
Flexible mobile Kontrollen
Mit den freigespielten Kräften erfolgt eine verstärkte mobile Überwachung der Grenzübergänge entlang der Landesgrenze zu Deutschland. Mit diesem Schritt können die grenzpolizeilichen und zollpolizeilichen Aufgaben rund um die Uhr noch besser wahrgenommen werden.
Keine Änderung bei den Handelswaren in Riehen und Stein/Bad-Säckingen
Bei den an der Landesgrenze liegenden Nebenzollämtern von Riehen (BS) und Stein/Bad Säckingen (AG) erfolgen im Handelswarenverkehr keine Änderung der Abfertigungszeiten des zivilen Zolls.
In Riehen können Handelswaren wie bisher von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr abgefertigt werden.
In Stein/Bad-Säckingen sind Handelswarenabfertigungen wie bisher von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr möglich.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»