Nachrichten aus Stein: Reduzierte Öffnungszeiten in den Sommerferien \ Baugesuche \ Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Reduzierte Öffnungszeiten in den Sommerferien Vom 13. Juli bis 7. August 2015 werden die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung reduziert. Mittwochs, 15. Juli, 22. Juli, 29. Juli und 5. August bleit die Gemeindeverwaltung geschlossen. Es gelten in dieser Zeit somit folgende Öffnungszeiten:
Montag: 09.00 – 12.00, 14.00 – 18.30 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00, 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00, 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00, 14.00 – 16.30 Uhr
Am Freitag vor dem Bundesfeiertag, 31. Juli 2015, erfolgt der Schalterschluss bereits um 15.30 Uhr. Wir bitten um Beachtung und danken für das Verständnis. Der Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2015/12
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Ersatz Parkplätze und für den Neubau WST-303 Annex STEPS
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101,Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Baugesuchsnummer: 2015/19
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Julius Pasetto, c/o Herzog Treuhand AG, Brotkorbstrasse 1, 4332 Stein AG
Ortslage: Rütistrasse 30A,Parzelle(n)-Nr. 1478, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 08. Juli 2015 bis 06. August 2015 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Bauverwaltung
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 29. Mai 2015 in Rechtskraft erwachsen. Die beschlossenen Änderungen in der Gemeindeordnung unterliegen dem obligatorischen Referendum. Diese Abstimmung erfolgt am 18. Oktober 2015. An diesem Wochenende finden auch die Gesamterneuerungswahlen in den Nationalrat und in den Ständerat statt. Gemeindekanzlei Stein
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