Nachrichten aus Stein: Oeffnungszeiten Feiertag \ erteilte Baubewilligungen \ Baugesuche
Oeffnungszeiten Feiertag Am Donnerstag, 10. Mai 2018, ist ein gesetzlicher Feiertag (Auffahrt). Am Freitag hat der Gemeinderat für das Personal einen Brückentag genehmigt. Brückentage dienen zum Abbau von Überzeit oder dem Bezug von Urlaub. Somit ist der Schalterschluss am heutigen Mittwoch, 9. Mai 2018, bei der Gemeindeverwaltung und beim Bauamt bereits um 16.00 Uhr. Ab Montag, 14. Mai 2018, steht das Personal der Bevölkerung gerne wieder zur Verfügung. Wir bedanken uns für die Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei
Bau und Planung hat die folgenden Baubewilligungen erteilt:
Bauvorhaben: Ersatz Entstauber Musterzugsmaschinen im WST-190
Parzelle(n) Nr.: 682, GB Stein AG
Strasse: Schaffhauserstrasse 4332 Stein (AG)
Baugesuchsnummer: 2018/04
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Rapp Infra AG, Hochstrasse 100, 4018 Basel, Bauvorhaben: Schutzdammerhöhung im Bereich Bustelbach als Schutz gegen Hochwassergefahren.
Projektverfasser: Mösch Marcel, Rheinbrückstrasse 14, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Teilüberdachung Sitzplatz im 1. OG
Ortslage: Rheinbrückstrasse 14,Parzelle(n)-Nr. 776, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 14.05.2018 bis 12.06.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer: 2018/18
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Demontagen Material + Personenschleuse im WST-303.H
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101,Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 14.05.2018 bis 12.06.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer: 2017/01
Bauherrschaft: Trommer Simon, Rütistrasse 37a, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Trommer Simon, Rütistrasse 37a, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Saunahaus im Atrium, Koibecken & Gartenhaus auf der Terrasse (bereits ausgeführt)
Ortslage: Rütistrasse 37a,Parzelle(n)-Nr. 258, Stockwerkeigentum 258-1, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 14.05.2018 bis 12.06.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben eröffneten gestern Montag, 18. März 2024, die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Anwesenheit der...
Noch wenige Tage, dann heisst es erneut: Vorhang auf für den Theaterverein Stein im Steiner Saalbau. Seit August 2023 proben und üben die neun SchauspielerInnen das Theaterstück "Nicht meine Leiche" unter der Leitung von Esther...
Die Personenunterführung Adlerplatz in der Gemeinde Stein wird voraussichtlich zwischen 8. Januar und Mai 2024 instand gestellt. Während dieser Zeit benutzen die Fussgängerinnen und Fussgänger zum Queren der Zürcherstrasse den...