Nachrichten aus Stein AG: Zukunft Mittleres Fricktal \ Baugesuche
Zukunft Mittleres Fricktal Am Freitag, 18. September 2015, finden die ausserordentlichen Gemeindeversammlungen statt, welche in den Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein über den Zusammenschlussvertrag entscheiden.
Wer noch offene Fragen zum Projekt hat, kann sich an folgenden beiden Tagen durch Mitglieder des Gemeinderates informieren lassen:
Mittwoch, 2. September 2015, 19.00 Uhr, Gemeindehaus in Stein
Samstag, 12. September 2015, 10.00 Uhr, Restaurant Bustelbach in Stein
Nutzen Sie die Gelegenheit sich persönlich zu informieren. Der Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2015/33
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Einbau Archivraum WST-303 1. OG
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Baugesuchsnummer: 2015/32
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Einbau Kühllager WST-303 2. OG
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 26. August 2015 bis 24. September 2015 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Bauverwaltung Stein AG
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