Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 vom 27. November 2016, 1. Wahlgang; Ergebnis Anmeldeverfahren \ Baugesuche \ Baubewilligung
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 vom 27. November 2016, 1. Wahlgang; Ergebnis Anmeldeverfahren Aufgrund der Demission von Gemeinderat Hansjörg Güntert findet am 27. November 2016 eine Ersatzwahl für einen Sitz im Gemeinderat statt. Innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist für den ersten Wahlgang sind folgende Anmeldungen eingetroffen:
Porriciello-Glauser Andrea, geb. 1977, Schulstrasse 18, Heimatorte: Jegenstorf BE und Hergiswil NW; Partei SP
Rehmann Heike, geb. 1966, Bäumliackerstrasse 32, Heimatorte: Kaisten AG und Arbon TG; Partei SVP
Es sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang vom Sonntag, 27. November 2016, kann jede und jeder wahlfähige Stimmberechtige als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Wahlbüro
Ortslage:Rytmätteli 3,Parzelle(n)-Nr. 1103, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:2016/38
Bauherrschaft:Erne AG Holzbau, Rüchligstrasse 53, 4332 Stein AG
Grundeigentümer:Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg
Projektverfasser:Erne AG Holzbau, Rüchligstrasse 53, 4332 Stein AG
Bauvorhaben:Aufstellen von zwei Leichtbauhallen als Lagerplatz (bestehend, Umwandlung Provisorien zu dauerhaften Lagerplätzen). Nachfolge-Baugesuch von 2009/32
Ortslage:RüchligstrasseParzelle(n)-Nr. 475, 521, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 19. Oktober 2016 bis 17. November 2016 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Abteilung Hochbau
Baubewilligung Die Abteilung Hochbau hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2016/32
Bauherrschaft:Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Grundeigentümer:Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Projektverfasser:Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Neubau Carport mit Dach bestehend aus Photovoltaikanlage,
neuer Gartenzaun (Einfriedigung)
Parzelle Nr.: 983, GB Stein AG
Strasse: Rosenweg 6
Gemeindekanzlei Stein
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