Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Fälligkeit Steuern \ Planauflage, Gemeinde Münchwilen und Stein, Renaturierung Bustelbach \ Identitätskarten
Fälligkeit der Steuern für das Jahr 2014
Wir machen die Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die Steuern des laufenden Jahres am 31. Oktober 2014 bezahlt sein müssen. Ab 1. November wird ein Verzugszins von 5 Prozent erhoben. Dies gilt auch für provisorisch veranlagte Steuern oder wenn gegen die Veranlagung ein Rechtsmittel ergriffen worden ist.
Für die rechtzeitige Überweisung danken wir vielmals.
Ratenzahlungen können nur mittels schriftlichem Raten- und Stundungsgesuch geprüft werden. Dieses Gesuch kann bei der Abteilung Finanzen bezogen werden.
Abteilung Finanzen
Planauflage, Gemeinde Münchwilen und Stein
Renaturierung Bustelbach
Das Projekt mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegt, gemäss Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) § 95 Abs. 2 und 3, während 30 Tagen, vom 27. Oktober bis 25. November 2014 in den Gemeindekanzleien von Münchwilen und Stein, während der Bürostunden, zu jedermanns Einsicht auf.
Einwendungen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Gemeinderat der Standortgemeinde zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden. Einwendungen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Aarau, 16. Oktober 2014
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abt. Landschaft und Gewässer
Anträge für Identitätskarten
Zurzeit wird schweizweit das „Neue Antragsverfahren für Identitätskarten bei den Gemeinden“, kurz NAVIG, eingeführt. Per 1. Januar 2015 soll das Programm bei allen Gemeinden laufen. Momentan führt die Einwohnerkontrolle Stein eine Testphase durch.
Sollten Sie also eine neue Identitätskarte benötigen, bitten wir Sie ab sofort bis zum 1. November 2014 um etwas Geduld am Schalter, da die Einwohnerkontrolle alle Identitätskarten-Anträge doppelt erfassen muss. Für Sie ändert sich nichts. Wir brauchen weiterhin ein aktuelles Passfoto und die alte Identitätskarte von Ihnen.
Die Gebühr beträgt unverändert für Erwachsene CHF 70.00 und für Kinder CHF 35.00. Minderjährige und Unmündige müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindekanzlei Stein
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