Nachrichten aus Stein: Oeffnungszeiten \ Spülung Abwasserleitungen / Kanalfernsehaufnahmen \ Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung \ Baugesuche \ Baubewilligung
Öffnungszeiten Am Freitag, 15. August 2014, ist in Stein ein gesetzlicher Feiertag (Maria Himmelfahrt). Die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben an diesem Tag geschlossen. Am Vortag erfolgt der Schalterschluss bereits um 16.00 Uhr. Für die Beachtung danken wir vielmals. Gemeindeverwaltung
Spülung Abwasserleitungen / Kanalfernsehaufnahmen Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Generellen Entwässerungsplans (GEP) der Gemeinde Stein werden im ganzen Baugebiet von den öffentlichen Abwasserleitungen aktuelle Kanalfernsehaufnehmen angefertigt. Vorgängig werden die Kanäle gespült. Die Arbeiten finden ab dem 18. August 2014 statt und dauern insgesamt ca. 7 Wochen. In dieser Zeit kann es durch die Fahrzeuge der ausführenden Firma Arpe AG auf den Strassen punktuell zu Behinderungen kommen. Wir bitten Sie um Verständnis. Bauverwaltung
Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentlichen Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden:
Name: Wochner - Vorname: Jessica Virginia - Geburtsjahr: 1990 – weiblich - Heimat: Deutschland und Vereinigte Staaten von Amerika - Adresse: Brotkorbstrasse 9, Stein
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten.
Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2014/34
Bauherrschaft: My Home HFH Immobilien AG, Bahnhofstrasse 18, 4313 Möhlin
Grundeigentümer:Wassmer-John Monika, Rue de Village Neuf 41a, 68128 Rosenau (F), Wassmer Jasmin, Weidenweg 30, 4303 Kaiseraugst
Ortslage: Rütistrasse 17,Parzelle(n)-Nr. 1068, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 13. August bis 11. September 2014 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baubewilligung Die Bauverwaltung hat die folgende Baubewilligung erteilt:
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