Nachrichten aus Stein: Verschiebung Kehrichtabfuhr \ Hundetaxe \ Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen \ Baugesuche
Verschiebung der Kehrichtabfuhr Die Kehrichtabfuhr vom 18. April 2014 (Karfreitag) fällt aus und wird am Dienstag, 22. April 2014 nachgeholt. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Gemeindekanzlei
Hundetaxe 2014 Am 1. Mai beginnt das neue Hundesteuerjahr. Die Hundetaxe von Fr. 115.- wird anfangs Mai in Rechnung gestellt. Weiter möchten wir alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass es ihre Pflicht ist, sämtliche ihren Hund betreffenden Änderungen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod etc.) an die Zentrale Datensammelstelle ANIS (Animal Identity Service), Morgenstrasse 123, 3018 Bern; Tel. 031 371 35 30, info@anis.ch, zu melden. Für eine Neuregistrierung im ANIS wenden sie sich bitte an eine Schweizer Tierarztpraxis. Wir bitten Sie, alle Änderungen auch der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Ersthundehaltende haben vor der Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs und anschliessend innerhalb eines Jahres einen Praxiskurs zu besuchen. Neuhundehaltende die nachweislich bereits einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres nur den Praxiskurs absolvieren. Auf der Hompage www.tiererichtighalten.ch finden Sie die angebotenen Kurse in der Umgebung.
Personen, welche neu einen Hund halten, müssen bei der Anmeldung den Heimtierausweis sowie die Sachkundenachweise vorweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeindekanzlei
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 18. Mai 2014 Am 18. Mai 2014 entscheiden die Stimmberechtigten über folgende Vorlagen: Eidgenössische Volksabstimmungen
Bundesbeschluss vom 19. September 2013 über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“)
Volksinitiative vom 20. April 2011 „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
Volksinitiative vom 23. Januar 2012 „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“
Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)
Kantonale Volksabstimmung
Aargauische Volksinitiative „Ja für Mundart im Kindergarten“
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert. Insbesondere ist zu beachten, dass bei brieflicher Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis unterzeichnet sein muss. Der Stimmrechtsausweis darf nicht mit den Abstimmungszetteln ins kleine Stimmzettelkuvert gelegt werden. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch) gerne zur Verfügung. Gemeindekanzlei
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2014/19
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Ortslage: Rütistrasse 9,Parzelle(n)-Nr. 1082, GB Stein AG
Baugesuchsnummer: 2014/21
Bauherrschaft: Müller Hans, Rütistrasse 46, 4332 Stein AG, Senger Jeannette, Rütistrasse 46, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Müller Hans, Rütistrasse 46, 4332 Stein AG
Senger Jeannette, Rütistrasse 46, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Müller Hans, Rütistrasse 46, 4332 Stein AG
Senger Jeannette, Rütistrasse 46, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Vergrösserung des Park- und Wendeplatzes, Erstellen eines Doppel-Carports
Ortslage: Rütistrasse 46Parzelle(n)-Nr. 952, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 09. April 2014 bis 08. Mai 2014 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei Stein
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