Publikationen der Gemeinde Stein AG
Von: Gemeinde Stein AG
Nachrichten aus Stein AG: Zurückschneiden \ Öffnungszeiten Bauverwaltung \
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Strassen und Gehwegen; Vermeidung von Unfällen
Bäume, Sträucher und Hecken führen oft zu Beeinträchtigungen im Bereich von öffentlichen Strassen und Wegen. Die Übersichtlichkeit wird eingeschränkt und die Unfallgefahr steigt.
Wir erinnern deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m Höhe, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Bei Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen.
Hecken und Sträucher gegenüber den Gemeindestrassen (gilt auch für Privatstrassen im Gemeingebrauch) sind auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand (Einfriedung bis 80 cm Höhe) bzw. 2 m Abstand (Einfriedung über 80 cm Höhe) zurückzuschneiden. Bei Gehwegen muss der Rückschnitt mindestens bis hinter die Parzellengrenze erfolgen.
In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Bitte beachten Sie, dass Einfriedungen im Sichtbereich dauernd eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen dürfen.
Die Bauverwaltung
Öffnungszeiten Bauverwaltung
Aufgrund der Teilnahme des Personals an einem Informationsanlass bleibt die Bauverwaltung (Werkhof, Münchwilerstrasse 55) am Freitag, 17. Juni 2016, geschlossen. Wir bitten um Beachtung und danken für die Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat Stein AG
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»